Die Initiative D21 hat am 20. November 2019 ihre neun Leitlinien zum ethischen Umgang mit Algorithmen-Monitoring veröffentlicht. Diese lauten:
- Verantwortlichkeiten verteilen und verorten
- Bias erkennen und bewerten
- Transparenz ermöglichen
- Nachvollziehbarkeit gewährleisten
- Bestehende Regulierungen anwenden
- Grundlegende Regeln definieren
- Wissen interdisziplinär austauschen
- Positiven Nutzen für Gesellschaft erzeugen
- Leitlinien kontinuierlich überprüfen.
Die Leitlinien bauen auf drei sog. Denkimpulsen auf. Am dritten und neuesten “DENKIMPULS DIGITALE ETHIK: Verantwortung für algorithmische Systeme” durfte die Ri-Herausgeberin und Rechtsanwältin Claudia Otto mitwirken. Ihr aktueller Artikel “Schach! Die Partie Smartlaw und ihre Lehren für die Zukunft von “Legal Tech” (Ri 03/2019, 149 ff.) knüpft an die im Denkimpuls thematisierte Verantwortungs- und Verantwortlichkeitsfrage an. Gerade im Bereich der Rechtsdienstleistungen darf sich der Verantwortlichkeit nicht entzogen werden, indem auf den angeblich handelnden Computer verwiesen wird.
Wie sich erkennen lässt, hat auch die Recht innovativ (Ri) wesentliche Impulse geben können und wird die gesamtgesellschaftlich orientierte Arbeit motiviert fortsetzen.
Für das Ri-Team
Claudia (Otto)