Wer als (Syndikus-)Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im IT-Recht berät, dem werden früher oder später englischsprachige Verträge im US-amerikanischem Stil oder nach US-amerikanischem Recht zur Prüfung auf den Tisch gelangen. Möglicherweise muss eine Softwarevertrag mit einem US-amerikanischen Gegner verhandelt werden. Für diese Fälle ist es gut, einen Leitfaden zur Hand zu haben, der begreiflich macht, warum was wie geregelt wird, wurde oder werden soll.
Einen solchen Leitfaden kann man in Dr. Mathias Lejeunes Werk „US-amerikanisches Softwarevertrags- und IT-Recht“ sehen. Das Buch ist 2021 im Verlag C.H. Beck erschienen und fasst 293 Inhaltsseiten. Es kostet 75,00 EUR.
Für die Neulinge bietet Lejeune in Kapitel 1 einen Einstieg in das US-amerikanische Rechtssystem. In Kapitel 2 folgt ein Überblick über das US-amerikanische Marken-, Patent- und Know-how-Schutzrecht. Kapitel 3 ist etwas umfangreicher und behandelt das US-amerikanische Urheberrecht im weiten Sinne; es umfasst z.B. auch urheberrechtliche Rechtsmittel. Open Source Software als Gegenstand von Gerichtsentscheidungen wird abschließend, knapp und auf den Punkt, als Sonderthema behandelt. Kapitel 4 befasst sich mit vertragsrechtlichen Fragen, sowohl in puncto anwendbaren Rechts als auch Vertragstypologie. Der Lesende lernt zudem, wie Verträge nach US-amerikanischem Recht zustande kommen und welche Formvorgaben gelten. Lejeune geht nicht zuletzt auf Haftungsfragen, Vertragsbeendigung, Schadensersatzansprüche, Force Majeure-Klauseln und Möglichkeiten der Rechteübertragung ein. In Kapitel 5 gibt Lejeune einen Einblick in das US-amerikanische Kartellrecht, jedenfalls das für Lizenzverträge relevante. In Kapitel 6 gewinnt der Lesende bedeutsame Kenntnisse im US-amerikanischen Insolvenzrecht. Das internationale Privatrecht in Kapitel 7 fällt mit Ausführungen zu den in den meisten Bundesstaaten angewandten Grundsätzen des nichtgesetzlichen Restatement (Second) of Conflict of Laws kurz aus, schließlich handelt es sich beim US-amerikanischen internationalen Privatrecht v.a. um Fallrecht (case law). Lejeune geht in Kapitel 8 noch auf ausgewählte Fragen des Zivilprozessrechts ein, bevor er in Kapitel 9 Hinweise zum Austausch personenbezogener Daten mit den USA gibt. Kapitel 10 bildet den Abschluss des Buches mit kurzen Hinweisen zum Exportkontrollrecht.
Das Buch Lejeunes ist inhaltlich wertvoll, ist es doch lehrreich, gut geschrieben und ergänzt um beispielhafte Klauselformulierungen. Positiv ist auch, dass sich viele Ausführungen Lejeunes auf andere Bereiche übertragen lassen – der Lerneffekt ist also nicht auf Softwarevertrags- und IT-Recht beschränkt. Insgesamt verdient das Werk eine absolute Erwerbs- bzw. Leseempfehlung. Nicht nur für im Softwarevertrags- und IT-Recht beratende (Syndikus-)Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch für alle anderen Juristinnen und Juristen, die einen Einstieg in das US-amerikanische (Vertrags-)Recht suchen.