Ri 03/2020: down the rabbit hole.

Beiträge

Begrüßung

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Pandemie-Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Es gab viel zu lernen. Es galt und gilt weiterhin, sich auf die neuen Lebens- und Arbeitsumstände dauerhaft einzustellen. Vor allem ist es wichtig, die Nachhaltigkeit im Blick zu haben.

Mit dieser Ausgabe möchten wir, das in diesem Jahr um die drei wunderbaren Kollegen Dr. Sebastian Feiler, Dr. Kim Manuel Künstner und Dr. Sebastian Louven gewachsene Team, in (informations-)technischen Fragen nachhaltige Antworten geben und ermöglichen. Dafür haben wir auch zwei großartige Autoren gewonnen: Herrn Kuhrau, der für Sie praktische Hinweise für technische und organisatorische Maßnahmen zugunsten einer nachhaltigen Ausgestaltung des Datenschutzes und der Informationssicherheit aufbereitet hat, und Herrn Graf von Plettenberg, der sog. Smart Contracts auf eine Weise definiert, wie sie in Literatur und Praxis dauerhaft, also unabhängig vom technologischen Fortschritt, von Nutzen sein kann.

In zwei weiteren Artikeln schauen wir, Frau Dr. Sowa und ich, genauer auf Beiträge in der juristischen Literatur, die sich mit der sog. Künstlichen Intelligenz befassen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Rechtswissenschaft Fakt und Fiktion voneinander unterscheiden kann. Heute und in der Zukunft. Die juristische Fachliteratur darf nicht zum Science Fiction-Genre werden.

Weil wir mit diesem Heft das Thema Gesundheit, hier v.a. Digital Health, als einen neuen Bereich der Ri einführen wollen, habe ich mir eine App für den digitalen Arztbesuch angesehen, die Gegenstand eines Rechtsstreits, aktuell vor dem Bundesgerichtshof (Az. I ZR 146/20), ist. Der Fall ist nicht nur juristisch, sondern auch für die fortschrittlichen Köpfe in der (Tele-)Medizin spannend. Deshalb wird er nicht nur in einer Urteilsbesprechung abgehandelt, sondern einer genaueren Betrachtung der Sach- und Rechtslage zugänglich gemacht.

Gänzlich technologieunabhängig hat sich Frau Steinfeld mit dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) auseinandergesetzt und Parallelen zur Informationssicherheit gezogen, welche Herr Dr. Feiler in seiner Rezension des Werks „Gefahrenverdacht im Cyberspace“ noch einmal aufgreift.

Herzliche Grüße und beste Wünsche für das neue Jahr,

Ihre

Claudia Otto

Rechtsanwältin, Herausgeberin und Chefredakteurin

Titelbild: © Romolo Tavani, Adobe Stock, Nr. 211657921

You cannot copy content of this page