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Die Digitalisierung der juristischen Bildung
Wie App-Technologie, Microlearning & Gamification juristische Bildung verändern und Legal Literacy für alle ermöglichen
Dr. Carl-Wendelin Neubert & Christian Leupold-Wendling, LL.M. (Cambridge)*
“[K]nowledge of law serves the people with the tool of power and self-realization. Unless the people are aware of rights, they cannot live in consonance with the true dictates of democracy and rule of law [… and] take resort to channels available for the redressal of grievances, through agencies like the Police, the Executive and the Judiciary.”[1]
Legal Tech ist in aller Munde. Legal Education eher weniger. Dabei bietet die Digitalisierung, insbesondere die Mobile App Technologie, gepaart mit rechtsdidaktischen Innovationen, bislang ungeahnte Möglichkeiten der Vermittlung juristischen Wissens. Dies ist keinesfalls nur relevant für Jurastudenten und Referendare, Anwaltskanzleien und Justizbehörden. Vielmehr wird auf diese Weise eine dringend nötige gesamtgesellschaftliche rechtliche Grundbildung (legal literacy) möglich.
Dieser Beitrag setzt sich zunächst damit auseinander, warum Legal Literacy auch für Nichtjuristen so wichtig ist und in den Bildungskanon aufgenommen werden sollte (I.). Im Anschluss zeigen wir auf, wie Legal Literacy mit dem Medium Mobile App und den Prinzipien Microlearning und Gamification erreicht werden kann (II.). ___STEADY_PAYWALL___
I. Weshalb bedarf es einer allgemeinen rechtlichen Bildung (legal literacy)?
Ein gewisses juristisches Grundverständnis der Sachverhalte, die das Leben des Einzelnen in der Gesellschaft prägen, sollte jeder entwickeln.
Die wachsende sachliche Komplexität vieler politischer, wirtschaftlicher und sozialer Themen wird durch die Komplexität des Rechts noch verschärft. Für den Einzelnen ist es häufig nicht möglich, bestehende Rechtspositionen und Ansprüche sicher zu erkennen. Diese Unsicherheit – gepaart mit den hohen Kosten guter juristischer Beratung – führt oft dazu, dass der Einzelne von einem bestehenden Recht keinen Gebrauch macht.[2] Diese häufig als Kapitulation vor der Regelungswut bürgerfremder Eliten und Richtern empfundene Ohnmacht, auf „sein gutes Recht zu pochen“, birgt letztlich die Gefahr eines Akzeptanzverlusts für das bestehende politische System.
Die im Folgenden skizzierten Bereiche machen die Bedeutung einer breiten „juristischen Alphabetisierung“ der Gesellschaft besonders anschaulich.
Teilhabe am demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesen
Ein Grundverständnis der wesentlichen rechtlichen Zusammenhänge unseres Gemeinwesens ist zunächst essentiell für die Wahrnehmung demokratischer Rechte und für die gesellschaftliche Teilhabe.[3] Nicht zuletzt für unsere Demokratie, um die wir uns angesichts von Fake News und erstarkendem Populismus sorgen. Denn Demokratie und Rechtsstaat reproduzieren sich nicht selbst. Sie erfordern Sprachfähigkeit der Demokraten in Fragen des Rechts. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist juristische Grundbildung.
Besonders wichtig ist dieses Grundverständnis für junge Menschen, die zum ersten Mal die Bühne der Gesellschaft und des Rechtssystems betreten. Einige Bundesländer haben die Bedeutung einer schulischen Bildung in Rechtsfragen bereits erkannt.[4] In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es einen rechtskundlichen Unterricht mit dem Ziel,
„Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben […] Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.“[5]
Diese Einsicht ist wichtig: Letztlich ist ein vertieftes Rechtsverständnis erforderlich, damit jeder Einzelne seine Rolle als Staatsbürger wahrnehmen kann.
Rechte im Alltag (Verbraucher, Mieter, Arbeitnehmer, Zugezogene u.v.m.)
Von zentraler Bedeutung sind grundlegende Rechtskenntnisse aber auch und gerade für Verbraucher, Arbeitnehmer, Mieter, Zugezogene und Geflüchtete. Ein Rechtsverzicht ist hier gesellschaftspolitisch geradezu tragisch: Ein wesentlicher Teil der Zunahme rechtlicher Komplexität geht auf das Konto von Regelungen, die Bürgern dienen – z.B. Datenschutzgrundverordnung, Mietpreisbremse, Verbrauchsgüterkauf, Beteiligungsrechte bei Infrastrukturvorhaben. Die Steigerung an Komplexität ist in vielen Bereichen Folge des Strebens des Gesetzgebers und der Gerichte, durch austarierte Regelungen und Entscheidungen einen angemessenen Interessensausgleich und gerechte Lösungen zu schaffen.[6]
Die Sachverhalte, die sich stellen, sind häufig einfach – rechtlich korrekt beantworten können sie trotzdem die wenigsten. Ein Beispiel: Wenn ich eine Sache kaufe und nach einigen Tagen einen Sachmangel entdecke: Darf sich der Verkäufer weigern, die Sache zurückzunehmen, weil ich sie ja bereits benutzt habe? Das gleiche gilt – in noch einmal verschärfter Weise – für den Mieter. Auch dazu ein Beispiel: Wenn der Mieter Schimmel im Badezimmer entdeckt und der Vermieter trotz Aufforderung den Schimmel nicht beseitigen lässt, kann er die Miete zurückbehalten, ohne fürchten zu müssen, dass der Vermieter kündigt? Oder: Welche Rechte hat Facebook eigentlich an den Daten seiner Nutzer? Schließlich ist Legal Literacy eine wichtige Integrationshilfe für Zugezogene oder Geflüchtete.[7]
Die Vereinten Nationen fordern deshalb Programme für Verbraucherbildung und formulieren deren Ziel wie folgt:
„The aim of such programs should be to enable people to act as discriminating consumers, capable of making an informed choice of goods and services, and conscious of their rights and responsibilities.“[8]
Wahrnehmung von Grundrechten
Nicht zuletzt in der Auseinandersetzung mit der Staatsgewalt sollte jeder seine Grundrechte kennen. Auch hier sind die Fälle alltäglich, die Lösungen dürften es aber nicht sein. Bekannte Beispiele sind: Racial Profiling bei Polizeikontrollen,[9] das Streikverbot für Beamte,[10] oder die Amtshaftung aufgrund des fehlenden Kita-Platzes[11]. Wenn der Nachbar sich über laute Musik in der Wohnung beschwert, darf die gerufene Polizei diese betreten?
Rechtskonforme Aufgabenerfüllung und Dienstleistung im Beruf
Der Schüler, der Rentner, Menschen in ihrer Eigenschaft als Bürger – ihnen steht es ungeachtet der profunden Auswirkungen des Rechts auf ihr tägliches Leben frei, sich damit auseinanderzusetzen oder nicht. Legal Literacy kann ihren Zugang zum Rechtssystem und ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessern – zwingen kann sie dazu in unserer freiheitlichen Demokratie niemand.
Unumgänglich ist die Ausbildung in Rechtsfragen hingegen für juristische Laien, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend auf das Verständnis des Rechts angewiesen sind, weil sie das Recht anwenden, z.B. Sozialarbeiter, Lehrer, Mitarbeiter des Arbeitsamts, Polizisten, Betriebsräte, Zollbeamte. Ihre täglichen professionellen Entscheidungen müssen im Einklang mit dem Recht sein, denn sie wirken sich unmittelbar auf die Rechtspositionen der ihnen anvertrauten Menschen und Unternehmen aus.
Am Beispiel des Bildungssystems haben etwa US-Forscher aufgezeigt, dass Legal Literacy bei Lehrern von entscheidender Bedeutung dafür ist, ob ihre Schüler in ihrem Alltag sowie im weiteren Verlauf ihres Lebens in der Lage sind, ethische Dilemmata zu lösen und mit Rechtsfragen umzugehen; das Fehlen der erforderlichen Rechtskenntnisse rufe bei den Lehrern indes eine Unsicherheit hervor, die zur Vernachlässigung oder zur Überreaktion führen könne.[12] Dieses Beispiel verdeutlicht, wie Legal Literacy sowohl die Fähigkeit der handelnden Akteure zur Einhaltung des Rechts als auch die Lernfähigkeit der ihnen Anvertrauten spürbar beeinflusst.
Schließlich kann die Verstärkung von Legal Literacy als Bestandteil einer Rechtskultur einen Beitrag dazu leisten, die Compliance in Unternehmen und Behörden deutlich zu steigern, eine Awareness für Compliance-Risiken innerhalb der Belegschaften frühzeitig zu verankern und die negativen Folgen von Compliance-Verstößen zu vermeiden.
Normative Anknüpfung
Dabei schwebt Legal Literacy selbst nicht im normativen Niemandsland. Legal Literacy ist keine bloße politische Forderung. Ein Mindestmaß an juristischer Vorbildung wird vom demokratischen Rechtsstaat vorausgesetzt: In der Rechtsordnung des Grundgesetzes müssen die Entscheidungen der Staatsgewalt hinreichend verständlich sein. Dies erkennt man u.a. an den Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrungen oder Begründungserfordernisse bei Verwaltungsakten.
Die Bedeutung von Normverständlichkeit wird zudem bei belastenden Regelungen deutlich: Diese müssen aufgrund der Anforderungen des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) auf einer hinreichend bestimmten, gesetzlichen Rechtsgrundlage basieren (sog. Vorbehalt des Gesetzes). Denn nur so können die Rechtsunterworfenen nachvollziehen, welche Folgen ihr Tun haben und ihre gewählten Repräsentanten dafür zur Verantwortung ziehen.[13] Verständlichkeit und Zugänglichkeit des Rechtssystems sind somit Kernanliegen unserer Rechtsordnung.
Deutschland hat Nachholbedarf
Auch internationales Recht sieht juristische Bürgerbildung als Voraussetzung der Verwirklichung von Menschenrechten an. Deutschland muss sich – wie alle UN-Mitgliedstaaten – seit 2007 alle vier Jahre einem Review-Prozess zur Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf stellen (Universal Periodic Review).[14] Deutschland hat dabei deutliche Empfehlungen erhalten, die Menschenrechtsbildung gesamtgesellschaftlich und speziell für Schüler sowie relevante Berufsgruppen zu verbessern.[15] Mit deren Umsetzung tut Deutschland sich indes nach wie vor schwer. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem „Schattenbericht“ 2018 festgestellt:
„Menschenrechtsbildung trägt maßgeblich zur Verwirklichung von Menschenrechten bei und muss verpflichtend in den Schulcurricula und in der Aus- und Weiterbildung von menschenrechtsrelevanten Berufsgruppen implementiert werden. Jedoch sind in nur drei der 16 Schulgesetze in Deutschland Menschenrechte als allgemeines Bildungsziel benannt […]. Eine systematische Aus-, Fort- und Weiterbildung von relevanten Berufsgruppen (insbesondere Justiz, Polizei, Gesundheits-/Pflegepersonal sowie andere soziale Berufe) zu den international verbürgten Menschenrechten, wie von UN-Menschenrechtsgremien empfohlen, erfolgt bislang nicht.“[16]
Access to Justice for all
Das Thema reicht aber weit über Deutschland hinaus. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2015 siebzehn Sustainable Development Goals formuliert,[17] die bis 2030 weltweit umgesetzt werden sollen. Das United Nations Sustainable Development Goal Nummer 16 formuliert ein hohes politisches Ziel: “Access to Justice for all.”[18] Legal Education und Legal Literacy spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung dieses Ziels.[19] Handlungsbedarf gibt es in allen Ländern der Welt.
Dies verdeutlichen folgende Beispiele: Die Witwe aus Uganda, die aus ihrem Land vertrieben wird, weil sie ihre Rechtspositionen nicht kennt, verliert die Lebensgrundlage für sich und ihre Kinder.[20] Der Schuldknecht in Indien, der das strafbare Schuldengeschäft des Inhabers des Holzbetriebs, (der Kaffeeplantage, des Steinbruchs, der Textilfabrik usw.) in der er arbeitet, für rechtmäßig hält, bleibt den Rest seines Lebens in Schuldknechtschaft.[21] Ein wesentlicher Teil des Problems ist in diesen Fällen die mangelnde juristische Grundbildung. Die International Justice Mission, die weltweit größte Antisklaverei-Organisation, hat verschiedene Studien zu den oben genannten Phänomenen erstellt und Empfehlungen formuliert. Am Beispiel des Landraubs in Uganda lautet eine davon:
„As a foundational matter, members of the general public must be educated on the fact that Ugandan law does in fact govern succession or inheritance-related matters, and that in instances where traditional norms conflict with custom, the formal law supersedes or overrides the traditions. Without this basic foundation, widows cannot possibly seek the law’s protection, perpetrators can act with real or willful ignorance, and community members have no frame of reference from which to influence behaviors.“[22]
II. Wie schafft man legal literacy für alle?
Die Hürden für die Kenntnis und Wahrnehmung eigener Rechte sind hoch. Formal betrachtet kann sich jeder in Deutschland die Hilfe holen, die er benötigt. Es gibt Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe, Mieterschutzbünde, Beratungsstellen und natürlich Rechtsanwälte. Jeder Mensch kann sich in den öffentlichen Sitzungen der Gerichte ein Bild von Gerichtsverfahren machen und in eine Bibliothek gehen, um sich z.B. mit Palandt und Medicus das Bürgerliche Recht beizubringen. Nur klappt dies in der Regel nicht. In der Realität sind die Zugangsschwellen erheblich, das Risiko eines Rechtsstreits für viele zu hoch und allgemein zugängliche Informationen wie in Internet-Foren zu unpräzise, zu langatmig oder zu wenig vertrauenswürdig.
Dies gilt in verschärftem Maße für die oben beschriebenen juristischen Laien, die gleichwohl rechtliches Wissen für die Ausübung ihrer Berufe beherrschen müssen. Es gilt in noch dramatischerer Weise für solche Entwicklungs- und Schwellenländer, in denen es keine Prozesskostenhilfe gibt, keine Mieterschutzbünde, keine Beratungsstellen und zu wenige allgemein zugängliche Bibliotheken.
Nur eines gibt es überall: Mobiltelefone. Für 2020 sind weltweit 4,78 Milliarden Mobiltelefone prognostiziert.[23] Die Digitalisierung bietet vor dem Hintergrund der voranstehenden Ausführungen ganz neue Chancen für alle, juristisches Grundwissen nachhaltig und individuell aufzubauen sowie zu vertiefen.
Mehr als nur ein Lehrbuch
Das Lehrbuch kann den Bedarf nicht allein decken, und sei es noch so gut.[24] Bill Gates schreibt dazu 2019:
„I read more than my share of textbooks. But it’s a pretty limited way to learn something. […] But now, thanks to software, the standalone textbook is becoming a thing of the past. […] Instead of just reading a chapter on solving equations, you can look at the text online, watch a super-engaging video that shows you how it’s done, and play a game that reinforces the concepts. Then you solve a few problems online, and the software creates new quiz questions to zero in on the ideas you’re not quite getting. All of this is a complement to what teachers do, not a replacement.“[25]
In den USA scheint diese Überzeugung für den Bereich juristischer Lehre bereits zu reifen:
„Legal educators must provide leadership and vision, partnering with publishers and software programmers and developers to ensure our students receive the best legal education possible in the Digital Age.“[26]
Auch in der deutschen Rechtswissenschaft findet die Notwendigkeit, Zeitgemäßheit und Unumgänglichkeit der Digitalisierung der Juristenausbildung zunehmend Fürsprecher.[27]
Fremdsprachenunterricht via App als Vorbild?
Ein Blick in einen anderen, bereits digitalisierten Sektor kann helfen, die tiefgreifenden Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, zu verstehen: Der Weg, auf dem Menschen heute eine Sprache lernen, führt durch Sprachlern-Apps wie Duolingo und Babbel. Duolingo ist eine Sprachlern-Software für Smartphones. Der Gründer Luis von Ahn hat sie mit dem Ziel erstellt, Sprach-Bildung allen kostenlos zur Verfügung zu stellen.[28] Duolingo verzeichnet rund sieben Jahre nach der Gründung über 300 Millionen Nutzer weltweit.[29] Babbel – ein Startup aus Berlin – ist das deutsche Pendant dazu. Babbel bietet mit über 450 Mitarbeitern in Berlin und New York die meistverkauften Sprachlern-Apps der Welt.[30]
Digitalisierung allein ist keine neue Methode. Sie eröffnet aber mit ihren neuen technischen Möglichkeiten Raum für Innovationen in der Didaktik.[31] Der Erfolg der Sprachlern-Apps beruht zu einem großen Teil auf didaktischen Innovationen, vor allem: Microlearning und Gamification. Es erscheint lohnenswert, der Frage nachzugehen, in welchem Umfang sich diese Innovationen auch auf die juristische Bildung übertragen lassen.
Nicht formales Lernen & Microlearning
Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Wir haben uns darauf eingestellt, kontinuierlich, lebenslang zu lernen.[32] Gleichzeitig sinkt die individuelle Aufmerksamkeitsspanne des Einzelnen in unserer Gesellschaft. Aus dieser Spannung resultiert ein globaler Trend: nicht formales bzw. informelles Lernen,[33] d.h. das Lernen außerhalb strukturierter Lehrpläne und Bildungseinrichtungen. Die UNESCO sieht in der Anerkennung und Zulassung informellen Lernens einen entscheidenden Hebel, um lebenslanges Lernen gesamtgesellschaftlich und global Realität werden zu lassen.[34]
Microlearning ist eine Methode, die nicht formales Lernen – sozusagen zwischendurch, im Alltag – ermöglicht. Microlearning bedeutet Lernen in kleinen Schritten und kurzen Einheiten. Es beinhaltet zudem häufig eine schnelle Rückkopplung, d.h. die Kontrolle des Lernerfolgs geschieht sofort. Es lässt sich zudem kombinieren mit einer Didaktik, die den Lernenden aktiviert und dazu anhält, selbst Entscheidungen zu treffen sowie diese einzugeben, im Unterschied zum reinen Konsum von Inhalten. Die Methode nutzt die Leistungsfähigkeit des Gehirns, sich viele komplexe Inhalte durch kleine und immer wiederkehrende Lerneinheiten anzueignen.
Die v.a. von Jurastudenten genutzte juristische Lern-App Jurafuchs[35] wendet beispielsweise eine Didaktik an, die diese Aspekte zusammenführt: Dort werden juristische Lerninhalte in die kleinsten denkbaren Teilchen zerlegt und ausschließlich in Fällen, das heißt konkreten Lebenssachverhalten, deren juristische Bewertung erforderlich ist, vermittelt. Die Nutzer setzen sich damit nicht abstrakt auseinander, sondern sind gehalten, das Gelernte sofort anzuwenden, indem sie in kleinen Aufgaben Sachverhalte aktiv rechtlich bewerten müssen und eigene Entscheidungen treffen. Anschließend werden die inhaltlichen Feinheiten erklärt. Dadurch bleiben die juristischen Inhalte auf dem Smartphone aufnehmbar, ohne dass etwas von der Komplexität der juristischen Argumentationslogik verloren geht. Die Fälle vermitteln auf diese Weise ein Judiz, also ein Gespür für die Lösung – unerlässlich für alle, die mit juristischen Fragen umgehen wollen oder müssen.[36]
Der Erfolg und die Beliebtheit von Microlearning erklären sich durch zentrale Wesensmerkmale der weltweiten Online-Gesellschaft: Permanente Verfügbarkeit des Smartphones, kürzere Aufmerksamkeitsspannen, Lernen, sobald Zeitfenster verfügbar sind. Für formelles Lernen neben Beruf, Familie und Ausbildung fehlt oft die Zeit. Fünf bis zehn Minuten informelles Lernen am Smartphone passen hingegen in nahezu jeden Alltag. Besonders augenfällig ist dies für Berufspendler, die jeden Tag mehrere Stunden in öffentlichen Verkehrsmitteln verbringen.
Am Beispiel von Duolingo und Babbel haben US-Forscher die Lernerfolge durch Microlearning für das Fremdsprachenlernen nachgewiesen: Nach einer Studie von Wissenschaftlern der City University of New York und der University of South Carolina aus dem Jahr 2012 brauchten Duolingo-Nutzer im Schnitt 34 Stunden mit der Sprachlern-App, um sich den Lernstoff eines Studiensemesters anzueignen.[37] Mit Babbel benötigten Nutzer dafür sogar nur 21 Stunden, wie die gleichen Forscher 2016 herausfanden.[38]
In diesem innovativen Ansatz steckt gewaltiges Potential. Nicht formales Lernen wird formales Lernen jedoch nicht ablösen. Die Rolle der Lehrenden ändert sich jedoch: Sie werden wichtiger, weil sie die Lernenden in ihrer Selbststeuerung fördern können.[39] Manche nennen diese Vision auch „flipped classroom“, d.h. dass Hausaufgaben und die Stoffvermittlung vertauscht werden, so dass die Lerninhalte zu Hause von den Lernenden erarbeitet werden und die Anwendung und Klärung von Fragen im Unterricht erfolgt. Dies befreie die Präsenzphase von der Last der Vermittlung umfangreichen Faktenwissens.[40] Zudem weiß der Lehrende im Optimalfall, mit welchem Wissensstand, welchem Vorwissen und welchen Schwierigkeiten seine Studierenden in die Vorlesung kommen.[41]
Gamification: Mit Psychologie am Ball bleiben
Wenn Legal Literacy dem Einzelnen derart viele Vorteile bietet (siehe oben I.), stellt sich die Frage, warum nicht jeder zu juristischer Selbst-Bildung greift. Der Hauptgrund dürfte in der Komplexität des Lernstoffs liegen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Ansprüche der Endnutzer an digitale Bildungsangebote in rasantem Tempo steigen. Die großen (US-) Technologie-Unternehmen haben mit ihren Unterhaltungs-Apps neue Maßstäbe gesetzt. Sie setzen große Gruppen von Psychologen ein, um die Engagement-Metriken oder die Stickiness ihrer Apps zu erhöhen.[42] Es ist nicht zuletzt eine enorme Herausforderung, juristische Bildungsinhalte fachgerecht zu digitalisieren und Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat u.a. im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit des Einzelnen etwas entgegenzusetzen, das sich im Alltag der Nutzer regelmäßig für ein paar Minuten durchsetzen kann.
Ein vielversprechender Ansatz ist – wie Duolingo und Babbel zeigen – spielerisches Lernen: Wenn das Lernen juristischer Inhalte sich ein wenig so anfühlen würde wie ein Videospiel, dann würde es eine viel größere Breitenwirkung entfalten. Gamification bedeutet, aus Video-Spielen bekannte Elemente auf andere Bereiche zu übertragen, wie etwa auf Bildungs-Software. Das Ziel ist: Freude und Spielspaß bei den Nutzern entstehen zu lassen, so dass sie motiviert bleiben, auch über längere Zeiträume hinweg. Spiel-Elemente, die den Lernprozess positiv beeinflussen können, sind zum Beispiel: Fortschritts-Mechaniken (Punktesysteme, Badges, Leaderboards etc.), Narrative und Charaktere, Spieler-Kontrolle, sofortiges Feedback und soziale Kontakte.[43]
Aus der regelmäßigen Anwendung resultieren sog. Streaks, d.h. in der Software gekennzeichnete Zeiträume, über die Nutzer ohne Unterbrechung mit der App lernen. Der Fall Duolingo zeigt, dass konsequentes digitales Lernen mit den richtigen Engagement-Mechanismen sogar über mehrere Jahre möglich ist: Die höchsten Duolingo–Streaks belaufen sich bereits auf über fünf Jahre.[44] Im Falle der Jurafuchs-App wurden bereits Streaks von über 365 Tagen festgestellt. Für den Vergleich mit anderen Nutzern gibt es zudem eine Streak-Rangliste.
Rechtsvisualisierung
Ein weiterer wichtiger Motivationsfaktor sind Bilder und Visualisierungen als Ergänzung zu und Verstärkung der Lernerfahrung. In der juristischen Didaktik spielen sie faktisch bislang keine Rolle. Jura ist eine Buch- bzw. Textwissenschaft. Die damit verbundene Annahme, dass die Wissensvermittlung ausschließlich über das geschriebene oder gesprochene Wort erfolgen könne und die Verwendung von Bildern im besten Fall lästig und im schlechtesten Fall unpräzise oder gar unwissenschaftlich sei, lässt sich in der juristischen Ausbildung und Ausbildungsliteratur allenthalben beobachten.[45]
Durch diese Beschränkung der Lernerfahrung auf das Wort bleiben allerdings die visuellen Lernfähigkeiten des Gehirns ungenutzt, die insbesondere in der assoziativen Verknüpfung von Bild und Sachproblem bzw. Lösung liegen und gerade bei mehrmaligem Lernen zu gesteigerten Lernerfolgen führen.[46] Ganz unbenommen ist überdies, dass Visualisierungen die Zugänglichkeit komplexer juristischer Lerninhalte steigern. Doch ein Wandel ist erkennbar: In einer zunehmenden Anzahl juristischer Ausbildungswerke werden Formen der Visualisierung zur Verdeutlichung von Rechtsproblem und -lösung dargeboten.[47] In der Jura-Lernapp Jurafuchs gehören Visualisierungen zum Kernbestand des Lernangebots: Jeder Fall ist mit einer Illustration versehen, die den Sachverhalt verdeutlicht, den Zugang zum Rechtsproblem vereinfacht und den Lernspaß steigert. Teilweise dienen die Illustrationen dazu, abstrakte juristische Konzepte zu versinnbildlichen (z.B. Willenserklärungen oder Abstraktionsprinzip):

Grafik: jurafuchs.de
In anderen Fällen ermöglichen Illustrationen ein schnelleres Verständnis des Sachverhalts. Wo das Landgericht Frankfurt am Main mehrere Seiten benötigt, um den genauen Fortschritt eines Diebstahlsversuchs zu beschreiben, bevor der Eigentümer ihn unterbricht,[48] vermittelt ein Bild die Szene im Bruchteil einer Sekunde:

Grafik: jurafuchs.de
Überdies sind Illustrationen geeignet, den Lernprozess mit etwas Humor zu füllen und die Lernenden ein wenig zu unterhalten.
Agile Entwicklung der Lerninhalte
Die Digitalisierung ermöglicht auch neue Prozesse in der Erstellung der Lern-Inhalte. Die Inhalte können dank App-Technologie aufwändiger produziert sein. Denn bei der Auslieferung an die Endnutzer entstehen keine weiteren Kosten, anders als etwa bei Print-Produkten.[49] Zudem können die Inhalte angelehnt an die Prinzipien agiler Softwareentwicklung[50] erstellt werden. Zu diesen Prinzipien kann man zählen:
- Die höchste Priorität liegt darauf, den Nutzern früh und kontinuierlich (in kurzen Wochen- oder Monatsabständen) funktionierende Produkte auszuliefern.
- Geänderte Nutzer-Anforderungen werden selbst spät im Entwicklungsprozess noch berücksichtigt.
- Es besteht eine enge Rückkopplung von Nutzer- feedback und (geänderten) Nutzeranforderungen.
Ein Lehrbuch kann diese Anforderungen nicht erfüllen. Ein Lehrbuch ist wie eine Einbahnstraße: Die Autoren transportieren ihre Vorstellungen davon, Inhalte zu vermitteln. Die Lernenden konsumieren sie – oder brechen den Monolog irgendwann ab. Welche Anzahl der Leser welches Kapitel abschließt, wird für immer unbekannt bleiben. Das ist bei digitalen Angeboten anders. So können die User (anonymisiert) aktiv und/oder passiv durch ihr Lernverhalten mitteilen, welche Inhalte verständlich sind und welche nicht. Feedback ist darüber hinaus in den App-Stores möglich.
Auf dieser Grundlage lassen sich die Lerninhalte kontinuierlich verbessern, die Lern-Module fortentwickeln, die Fragen der Lernenden beantworten und die digitalen Angebote immer genauer auf die Zielgruppen zuschneiden.[51] Die Folge ist eine länger anhaltende, kontinuierlich verbesserte und individualisierte Lernerfahrung der Nutzer.
Die ggf. mangelnde Passgenauigkeit von Medium, Inhalt und Zielgruppe lässt sich zum Beispiel daran ablesen, ob es einen starken Nutzerabfall über den Verlauf der Kapitel innerhalb eines Rechtsgebiets gibt. Ist das der Fall, spricht einiges dafür, für diesen Kurs das didaktische Konzept, den Umfang und die Darstellungstiefe zu überdenken. An den Metadaten von Jurafuchs zum Rechtsgebiet BGB Allgemeiner Teil lässt sich das gut demonstrieren:

Grafik: jurafuchs.de
Im Oktober 2019 haben rund 3.000 Nutzer das Kapitel 1 (Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre) vollständig abgeschlossen. Das zweite und dritte Kapitel (Tatbestand der Willenserklärung bzw. Abgabe und Zugang von Willenserklärungen) haben jeweils rund 2.500 Nutzer abgeschlossen (rund 85%). Das vierte Kapitel haben noch 1.800 Nutzer abgeschlossen (rund 70%). Mit anderen Worten: Über die Spanne von etwa 130 Fällen zu diesen drei Themen ist von Kapitel zu Kapitel jeweils nur ein geringer Teil der Lernenden abgesprungen.
Dies zeigt, wie das „Am Ball Bleiben“, das beim Lernen juristischer Inhalte unerlässlich ist, durch digitale Lernangebote positiv beeinflusst werden kann. Innovation, Didaktik und User-Experience lassen sich in sich immer wiederholenden Feedback-Loops konsequent an die im Wandel befindlichen Ansprüche der unterschiedlichen Zielgruppen anpassen.
III. Zusammenfassung und Ausblick
Der Beitrag hat aufgezeigt, warum Legal Literacy nicht nur für Juristen, sondern für jeden Einzelnen in seiner Rolle als Verbraucher, Staatsbürger, Träger von Grundrechten, Auszubildenden oder Berufstätigen, von zentraler Bedeutung ist. Die dargestellten digitalen Lernangebote können unter Anwendung von Microlearning und Gamification helfen, jedem juristische Inhalte näher zu bringen.
Dabei steht außer Frage, dass juristische Bildung etwas grundsätzlich anderes ist als Fremdsprachenunterricht. Das Gedankengebäude der Rechtswissenschaft unterscheidet sich deutlich von denen fremder Sprachen. Zugleich sind Recht und Sprache verwandt, ist das Recht doch auf ein grundlegendes Verständnis von Sprache angewiesen. Inwieweit sich die Erkenntnisse der Sprachlern-Apps über die Revolution des Lernens von Sprachen auf die digitale juristische Bildung übertragen lassen, muss sich deshalb erst erweisen.
Eines ist klar: Die Digitalisierung wird aus dem Bereich der juristischen Bildung nicht mehr verschwinden. Offen ist nur, welchen Weg sie in deren Tiefe nimmt. US-amerikanische Juristen sind überzeugt:
„The emerging omnipresence of digital technologies in legal education is inescapable.“[52]
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* Dr. Carl-Wendelin Neubert ist Rechtsanwalt und Senior Associate der Sozietät Noerr in Berlin sowie Mit-Gründer und Chefredakteur von Jurafuchs (Go Legal GmbH). Er veröffentlicht regelmäßig zu Themen des Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Christian Leupold-Wendling, LL.M. (Cambridge) ist ehemaliger Rechtsanwalt (Hengeler Mueller) sowie Mit-Gründer und Geschäftsführer von Jurafuchs. Er ist zudem Mit-Gründer und Präsidiumsmitglied des deutschen Büros der größten Anti-Sklaverei-Organisation der Welt, International Justice Mission Deutschland e.V.).
[1] Kumar, Legal Literacy: Cornerstone For A True Democracy, 2013, Need for Legal Literacy.
[2] Vgl. hierzu BVerfGE 65, 1 (43); 113, 29 (46); 115, 320 (342).
[3] Kultusministerkonferenz, Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule, Beschluss vom 11.10.2018, S. 2 f.; McKay, Toward a Rule of Law Culture, 2015, S. 258 f.
[4] Z.B. in Sachsen-Anhalt, vgl. Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage, LT-Drucks. 7/363, https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d0363dak.pdf; Sachsen: https://www.justiz.sachsen.de/content/591.htm.
[5] Ministerium der Justiz NRW, https://www.justiz.nrw.de/BS/rechtskunde/allgemeine_informationen/index.php (Hervorhebungen hinzugefügt).
[6] Vgl. etwa Schünemann, Überfordert die Komplexität der Wirklichkeit die Juristen?, wistra 2015, S. 161 ff.; Waechter: Infrastrukturvorhaben als Komplexitätsproblem, DÖV 2015, S. 121 ff.
[7] Vgl. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland, Münster 2016, S. 56, 141.
[8] United Nations Guidelines for Consumer Protection, Ziffer 42, https://unctad.org/en/PublicationsLibrary/ditccplpmisc2016d1_en.pdf, Hervorhebung hinzugefügt.
[9] OVG Münster 07.08.2018, 5 A 294/16, NVwZ 2018, 1497.
[10] BVerfG 12.06.2018, 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15, NVwZ 2018, 1121.
[11] BGH 20.10.2016, III ZR 278/15, NJW 2017, 397.
[12] Decker, Legal Literacy in Education, Education Law Reports 304 (2014), S. 679 ff.; Decker/Ober/Schimmel, The Attitudinal and Behavioral Impact of School Law Courses, Journal of Research on Leadership Education 14 (2017).
[13] BVerfGE 85, 386 (403 f.); 113, 348 (375 f.).
[14] United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights, https://www.ohchr.org/en/hrbodies/upr/pages/uprmain.aspx.
[15] Z.B. Recommendations 124.169, 124.58, 124.59, Second Cycle (2013), Outcome of the Review, Matrice of recommendations, http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session16/DE/GermanyMatriceRecommendations_E.docx.
[16] UPR-Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, 2018, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/DIMR_UPR-Bericht_2017_DEU.pdf.
[17] Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, 25.09.2015, https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/70/1&Lang=E.
[18] https://sustainabledevelopment.un.org/sdg16.
[19] Vgl. etwa United Nations Development Programme, https://www.undp-capacitydevelopment-health.org/en/legal-and-policy/enabling-legal-environments/legal-literacy-programmes/.
[20] Wahre Begebenheit: Claire in Uganda, International Justice Mission, https://ijm-deutschland.de/blog/8-landraub-in-uganda-raubt-witwen-ihre-existenz-mit-funf-kindern-plotzlich-heimatlos.
[21] Wahre Begebenheit: Muthu, Sundaram und ihre Kinder, Südindien, https://ijm-deutschland.de/informieren/stories/muthu.
[22] International Justice Mission, Property Grabbing from Ugandan Widows and the Justice System, A mixed-methods assessment in Mukono County, Uganda, 2014, https://ijm-deutschland.de/files/studien/uganda/property-grabbing-from-ugandan-widows-and-the-justice-system.pdf, p. 95ff.
[23] https://www.statista.com/statistics/274774/forecast-of-mobile-phone-users-worldwide/.
[24] Bodie, The Future of the Casebook, 57 Journal of Legal Education 57 (2007), S. 10; Haft, Das gedruckte juristische Buch hat keine Zukunft, in: Börsenblatt, 11.11.2010, https://www.boersenblatt.net/2010-11-11-artikel-_das_gedruckte_juristische_buch_hat_keine_zukunft_-interview.403129.html.
[25] Bill & Melinda Gates, Annual Letter 2019, Surprise # 8: Textbooks are becoming obsolete, https://www.gatesnotes.com/2019-Annual-Letter.
[26] Binford, Envisioning a Twenty-First Century Legal Education, Washington University Journal of Law & Policy 43 (2014), S. 157, 158.
[27] Schärtl, Die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung für die moderne Hochschullehre, ZDRW 5 (2018), S. 336, 338 ff.; Beurskens, Neue Spielräume durch Digitalisierung? ZDRW 3 (2016), S. 1 ff.; Sutter, Zum Stand des digitalen Lehrens und Lernens in juristischen Studiengängen in Deutschland, ZDRW 3 (2016), S. 44 ff.
[28] Product Habits Blog, How Duolingo Built a $700 Million Company Without Charging Users, https://producthabits.com/duolingo-built-700-million-company-without-charging-users/.
[29] https://techcrunch.com/2018/08/01/duolingo-hires-its-first-chief-marketing-officer-as-active-user-numbers-stagnate/.
[30] https://de.babbel.com; https://en.wikipedia.org/wiki/Babbel.
[31] Würfel, Fremdsprachenlernen in der Zukunft. Alles Digital?, Goethe-Institut e. V., März 2018, https://www.goethe.de/de/spr/mag/dsk/21208955.html.
[32] Zukunftsinstitut, Megatrends, https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/.
[33] Die Terminologie ist nicht ganz einheitlich, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Informelles_Lernen#Begriff_und_Definition_informellen_Lernens; Würfel, Fremdsprachenlernen in der Zukunft. Alles Digital?, Goethe-Institut e. V., März 2018, https://www.goethe.de/de/spr/mag/dsk/21208955.html.
[34] UNESCO guidelines for the recognition, validation and accreditation of the outcomes of non-formal and informal learning, 2012, UIL/2012/PI/H/3 REV.2, https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000216360.locale=en.
[35] www.jurafuchs.de.
[36] Vgl. dazu Heidebach, Das Potenzial der Fallbasierten Methode, ZDRW 5 (2018), S. 297 ff.
[37] Vesselinov/Grego, Duolingo Effectiveness Study, 2012, https://support.duolingo.com/hc/en-us/articles/115000035183-Are-there-official-studies-about-Duolingo-
[38] Vesselinov/Grego, Babbel Efficacy Study, 2016, https://press.babbel.com/en/releases/downloads/Babbel-Efficacy-Study.pdf
[39] Würfel, Fremdsprachenlernen in der Zukunft. Alles Digital?, Goethe-Institut e. V., März 2018, https://www.goethe.de/de/spr/mag/dsk/21208955.html.
[40] Schärtl, Die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung für die moderne Hochschullehre, ZDRW 5 (2018), S. 336, 341.
[41] Schärtl, Die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung für die moderne Hochschullehre, ZDRW 5 (2018), S. 336, 344.
[42] Lieber, Tech companies use “persuasive design” to get us hooked. Psychologists say it’s unethical, Vox, 08.08.208, https://www.vox.com/2018/8/8/17664580/persuasive-technology-psychology.
[43] https://en.wikipedia.org/wiki/Gamification_of_learning.
[44] https://duome.eu/ultimate.
[45] Eingehend Ihden, Recht auf Bilder?, ZDRW 6 (2019), S. 140 ff.
[46] Grundlegend bereits Garnitschnig/Lachmayer, Computergrafik und Rechtsdidaktik, Wien, 1979, Vorwort.
[47] Ihden, Recht auf Bilder?, ZDRW 6 (2019), S. 140, 151ff.
[48] LG Frankfurt am Main als Vorinstanz zu BGH 20.09.2016, 21 U 4818/16, Besprechung in der Jurafuchs-App: https://jurafuchs.app.link/v5lzs2hug1.
[49] Schärtl, Die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung für die moderne Hochschullehre, ZDRW 5 (2018), S. 336, 344.
[50] Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Agile_Softwareentwicklung; „Manifesto for Agile Software Development“, http://agilemanifesto.org/principles.html.
[51] Vgl. Schärtl, Die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung für die moderne Hochschullehre, ZDRW 5 (2018), S. 336, 344 f.
[52] Binford, Envisioning a Twenty-First Century Legal Education, Washington University Journal of Law & Policy 43 (2014), S. 157, 158.
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