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Scam-Taktiken im Kryptogeschäft und Gefahren für die Rechtsanwaltschaft

Claudia Otto

In Ergänzung zu den Ausführungen von Goodman[1] seien noch ein paar Red Flags genannt, die mir in meiner Praxis aufgefallen sind und die vor allem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte höchst problematisch sind bzw. werden können. Kolleginnen und Kollegen sollten sich stets und insbesondere in den sozialen Netzwerken zurückhaltend zu ICOs äußern bzw. Beiträge nicht euphorisch und unkritisch „liken“, kommentieren oder teilen.


___STEADY_PAYWALL___Die Ausnutzung von Netzwerkeffekten und anwaltlichen Netzknoten

Ein erfolgreicher ICO[2] benötigt zunächst eine breite Bekanntheit. Diese kann durch sog. Influencer und Multiplikatoren in den sozialen Netzwerken erreicht werden, ganz gleich welcher Profession sie angehören. Entscheidend ist lediglich, wie viele Personen ein Beitrag unter Berücksichtigung des Netzwerkeffekts erreichen kann.[3] Eine Person mit 100 Followern hat, bei einer Durchschnittszahl von 200 Followern auf der zweiten Stufe der Kontaktpyramide (i.e. Kontakte zweiten Grades), eine kalkulierbare Reichweite von etwa 20.000 Personen. Eine Person hingegen, die 10.000 Follower ihr Eigen nennen kann, hat, bei einer Durchschnittszahl von 200 Followern auf der zweiten Stufe, eine Reichweite von 2 Millionen Personen. Auf der dritten Stufe der Kontaktpyramide (Kontakte 3. Grades mit durchschnittlich 300 Followern) erreicht diese Person sogar durchschnittlich 0,6 Milliarden Menschen, die erstgenannte nur 6 Millionen. Oft wird von diesen selbst nicht geprüft, welche Inhalte sie „liken“ oder (weiter) teilen. Das Erwecken des Anscheins von (Experten-)Wissen fällt in einer schnelllebigen virtuellen Welt, die Expertise aus vielen Likes, positiven, lobenden Kommentaren und Shares ableitet, nicht sofort als solches auf. Expertise und Renommee werden zusätzlich allein aus der Followerzahl geschlossen. Nicht umsonst werden Kontakte nur zum Zwecke der Erhöhung der eigenen Followerzahl geschlossen, weshalb Spammer gar willkommene Listengäste sind.

Das innewohnende Problem für und geschaffen durch Rechtsanwälte[4] in den sozialen Netzwerken mag auf den ersten Blick nicht erkennbar sein, doch ihr (vermeintliches) Fürsprechen durch Teilen, Liken und Kommentieren[5] von Beiträgen zu bestimmten ICO-Projekten verleiht diesen einen Schein des Geprüftseins und der Vertrauenswürdigkeit. Vertrauen ist wohl die wichtigste Komponente einer Investmententscheidung. Werden Rechtsanwälte unter Ausnutzung ihres wettbewerblichen Interesses am Expertenschein eingespannt, um ICOs bekannt zu machen, dann liegt darin sehr wahrscheinlich eine Instrumentalisierung ihres guten Rufes als Organe der Rechtspflege[6] mit dem Ziel der Schaffung einer Aura der Unbedenklichkeit. Ob die damit einhergehende, vermeintlich einzige Intention der Eigenwerbung berufsrechtlich und gegebenenfalls arbeitsrechtlich zulässig ist, ist fraglich. Eine gewisse Kenntnis der gegenseitigen Nützlichkeit dürfte man allerdings unterstellen können.


Honey Trapping und „Identitätsdiebstahl“

Rechtsanwälte sind die perfekten „Honey Traps“, konkret Investoren-Fallen. Der Begriff ist angelehnt an eine Köder- und Kriegsstrategie. Die alte chinesische Kriegskunst etwa nennt „die List der schönen Frau“ mit dem Ziel, unliebsame Gegner durch ihre eigene Verliebtheit wehrunfähig zu machen. Setzt man eine sehr attraktive Person, zumeist eine Frau, als Fürsprecher eines ICO-Projekts ein, schalten romantisch und finanziell interessierte Personen schnell den sonst kritischen Verstand aus. Der Wunsch nach Sicherheit und Sorglosigkeit eines ICOs und Investments kann jedoch am besten durch einen Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege, erfüllt werden. Daher werden oft Rechtsanwälte angesprochen und geködert um ICO-Projekte, etwa auf Veranstaltungen, zu bewerben. Die Bezahlung soll in der Regel – wenn überhaupt­ – in jenen Token erfolgen, die im ICO ausgereicht werden. Ruhm und Reichtum werden dem Rechtsanwalt in blumigsten Umschreibungen versprochen; doch auf Nachfrage und Bitte um Einsicht in die Unterlagen, die in ihrem Informationsgehalt über das spärliche Whitepaper hinausgehen sollten, folgt, jedenfalls im Falle der Autorin, stets der Kontaktabbruch.

Auch im Internet „auftretende“ prominente Fürsprecher, gar als auf der ICO-Website geführte Teammitglieder, bieten stets Anlass zum Verdacht eines Scam-ICOs. Besonders bekannt wurde der Fall des kanadischen Schauspielers Ryan Gosling, der ohne sein Wissen zum Grafikdesigner eines Scam-ICO-Projekts wurde.[7] Nicht auszuschließen ist, dass in entsprechender Weise auch Rechtsanwälte ohne ihr Wissen, unter Verwendung von Fotos von der Kanzleiwebsite als ICO-Advisor, Head of Legal oder Person in ähnlicher Repräsentationsfunktion ausgegeben werden. Hier ist Vorsicht geboten.

Eine konstante, öffentlich gezeigte[8] neutrale oder kritische Haltung ist der beste Schutz vor Missbrauch des guten Rufes und Beschädigung der beruflichen Existenz. Wer sich als Rechtsanwalt öffentlich, in Verbindung mit Bild, Lebenslauf, Arbeitgebernennung etc. durchweg euphorisch zu Kryptowährungen und ICOs äußert, ist nur sehr schwer in der Lage, nach dem Missbrauch seiner Identität die fälschliche Wahrnehmung als Unterstützer von Scam-Projekten langfristig auszuräumen. Das Internet vergisst nicht. Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden durchzusetzen kann Jahre dauern und ein Vermögen kosten. (Noch-)Nichtbetroffene können sich regelmäßig durch die Namens- und Fotosuche in den gängigen Suchmaschinen versichern, dass ihre Identität und ihr guter (Be-)Ruf nicht missbraucht werden.


Daten als zweite und eigentliche Gegenleistung für Token

Man sollte stets wissen, mit wem man Geschäfte macht. KYC[9] gilt, wenn nicht verpflichtend, als Best Practice für Anbieter. Doch insbesondere private Interessenten prüfen ihre potentiellen Geschäftspartner im Internet selten auf Herz und Nieren. Niemand würde freilich einer bis zur Unkenntlichkeit des Geschlechts schwarz vermummten Person auf der Straße das eigene Vermögen anvertrauen, nur weil auf ihrem ansprechend gestalteten Schild versprochen wird, dieses mit 100% Rendite zu investieren. Eine professionell gestaltete Website aus einem Baukasten, angereichert mit schönen Worten in einem sog. Whitepaper, genügt jedoch im Falle von ICOs.

Doch auch Projekte, die auf den ersten Blick keine großen Bedenken auslösen, etwa weil nur kleine Mengen an Token mit moderaten Preisen ausgegeben werden, können Scams sein. Die ICO-Anbieter können unter Umständen personenbezogene Daten erheben, die mit dem propagierten Projekt eigentlich überhaupt nichts zu tun haben, geschweige denn für die Beteiligung notwendig sind. „Daten sind das neue Öl“[10] und es ist nicht auszuschließen, dass das eigentliche, geheime Ziel eines ICOs das Erlangen wertvoller Daten der Investoren ist. Mit Investorendaten („Leads“) wird seit jeher auch schon gehandelt. So können die Token für diejenigen, die mit einem kleinen, unmerklichen Geldbetrag einfach nur aus Spaß an der Freude an einem ICO teilnehmen wollten, zu einer Goldgrube für die ICO-Anbieter werden. Im Falle von Savedroid führte deren ehemaliger Vermieter in einem Interview sogar den Verkauf von Nutzerdaten als Schwerpunkt des Startups an.[11]


Know your game!

Die gute Nachricht: Eine gesunde Skepsis, die Beobachtung und Zügelung des eigenen öffentlichen Auftretens, ein hartnäckiges Nachfragen und ein wenig investierte Recherchezeit schützen auch in diesen Zeiten vor den Folgen von Unwissen und Rechtsunsicherheit, die insbesondere aus der Zurückhaltung der und Betonung von Anlegereigenverantwortung durch die bestmöglich aufklärenden Aufsichtsbehörden in ihren Warnmeldungen[12] folgt. Die Herausforderung, als Rechtsanwalt in Zeiten niederschwelligster Kommunikationsangebote mit „Multiplikatoreffekt“ und Begehrtheit des kostenfreien anwaltlichen Segens nicht mit falschen und gar betrügerischen Projekten verknüpft zu werden, ist am besten mit Enthaltsamkeit in den sozialen Medien zu meistern. Wer dennoch kritisch kommentieren will, sollte den virtuellen Daumen nicht zusätzlich aus Nettigkeit einsetzen.

Neue Technologien ersetzen auch hier nicht den gesunden Menschenverstand: Aussagen wie „die Blockchain macht Vertrauen obsolet“ sollten im Rahmen von ICOs höchst kritisch betrachtet und als ohrenbetäubend laute Alarmsirene wahrgenommen werden. Rechtsanwälte sollten solche Aussagen nicht unreflektiert und ohne konkrete Eingrenzung der Aussage auf den wahren Kern übernehmen und verbreiten. Erst recht sollten sie solche Aussagen nicht zurechenbar tätigen.

Wer spielen möchte, muss sich im Klaren sein, dass er spielt. Das gilt für wettbewerbsorientierte Rechtsanwälte sowie für diejenigen, die anstatt mit Chips beim Roulette oder Poker mit kryptografischen Token Reichtum erlangen wollen. Mit dem Vertrauen von Mandanten und Arbeitgebern spielt man jedoch nicht.

Wer hingegen ernsthaft investieren bzw. beraten möchte, muss sich im Klaren sein, bei wem was wie und wie lange zu welchen Konditionen anlegt wird. Wer dabei Versprechen von der endlich gefundenen Gelddruckmaschine[13] glaubt, ist selbst schuld und ggf. haftbar.

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[1] Goodman, Ri 2018,

[2]  Initial Coin Offering.

[3]  Zur Vereinfachung bleibt ein Verbergen durch personalisierte Feed-Algorithmen unberücksichtigt.

[4]  Rechtsanwältinnen sind bei der Verwendung von „Rechtsanwalt“ oder Rechtsanwälten“ ebenfalls gemeint. Die Verwendung des Maskulinum dient auch im Übrigen ausschließlich einer angenehmeren Lesbarkeit.

[5]  Auch negative Kommentare werten einen Beitrag auf und erfüllen den Verbreitungszweck: Algorithmen bewerten Beiträge nicht anhand ihrer Inhalte, sondern anhand der hiermit erreichten Interaktionen. Die kritischen Kommentare bleiben in ihrer Wahrnehmung und Bedeutung hinter dem häufiger mit Like markiertem Beitrag selbst zurück.

[6]  § 1 BRAO: Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

[7]Sobiraj, L., „Vorsicht vor Scam-ICOs: Schauspieler Ryan Gosling fällt Betrugsmasche zum Opfer“, 6. März 2018, https://www.btc-echo.de/vorsicht-vor-scam-icos-schauspieler-ryan-gosling-faellt-betrugsmasche-zum-opfer/ (zuletzt abgerufen am 23. Mai 2018).

[8]  Aktiv wie passiv.

[9]  Know Your Customer.

[10]  Diese populäre Aussage geht wohl auf eine Äußerung der europäischen Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva in 2009 zurück, Spiekermann, Sarah, „Die Verwässerer“, 8. November 2012, https://www.zeit.de/2012/46/Deutsches-Datenschutzgesetz-Spiekermann (zuletzt abgerufen am 28. Mai 2018).

[11]  Zitat Voigt, M. (Gründermaschine): „Nach wenigen Monaten waren wir allerdings gezwungen, Savedroid wegen ihres dubiosen und unverantwortlichen Verhaltens rauszuwerfen. Anstatt den Kern ihres Geschäftsmodells weiterzuentwickeln war bereits damals der Fokus auf dem Verkauf von Nutzerdaten und einem möglichst schnellen und auffälligen Wachstum – Fame um jeden Preis.“ In Penke, Michel, „Savedroid: Staatsanwaltschaft prüft Verdacht auf Betrug“, https://www.gruenderszene.de/fintech/savedroid-staatsanwaltschaft-pr-marketing-werbung-ico-betrug (zuletzt abgerufen am 23. Mail 2018)

[12]  Beispielhaft: Fachartikel der BaFin: „Initial Coin Offerings: Hohe Risiken für Verbraucher“, 15. November 2017 (begleitet vom BaFin-Journal 11/2017), https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1711_ICO.html ; Verbraucherwarnung: Risiken von Initial Coin Offerings (ICOs), 9. November 2017, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_171109_ICOs.html, ESMA-Verbraucherwarnung, übersetzt durch die BaFin, vom 13. November 2017: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlage/anlage_meldung_171109_ICOs_esma_investors.html; ESMA-Warnung gegenüber an ICOs beteiligten Unternehmen, dass einschlägige regulatorische Anforderungen eingehalten werden, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlage/anlage_meldung_171109_ICOs_esma_firms.html (alle zuletzt abgerufen am 23. Mai 2018).

[13]  Otto, Ri 2017, 86 (101).

Titelbild: © ApricotBrandy via Adobe Stock, #159088614

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