Smart Contracts werden voraussichtlich nicht die Bedeutung erlangen, die ihnen heute zugeschrieben wird. Doch im Hinblick auf sog. Chatbots ist zu erwarten, dass diese das private und berufliche Leben wirklich verändern werden. Beispielhaft sei auf Telefon-Hotlines, Sprachassistenten wie Alexa und Google Home im Haushalt sowie Hollywood-Filme wie etwa „Her“ verwiesen. Menschen werden ersetzt, entlastet, unterhalten. Im Gegensatz zu menschlichen Mitarbeitern[1] sind Chatbots pflegeleicht, kostengünstig, skalierbar und dabei nie wehleidig oder nachtragend, zudem nie krank oder im Urlaub. Sie reduzieren dabei die Verstopfung der Telefonleitungen und bremsen die Flut an E-Mails.
___STEADY_PAYWALL___Wenn ein Unternehmens-Kunde sich über ein konkretes Produkt informieren möchte, dessen Kauf er alternativ zu einem anderen in Betracht zieht, dann erscheint es auch für diesen Kunden von erfreulicher Effizienz, wenn er keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen muss und schnell die erwünschte Produktinformation erhalten kann. Geht es nun aber über die reine Informationssuche hinaus, werden Vertragsverhandlungen und -inhalte, Konto- und Logindaten Gegenstand der Konversation, wird es problematisch. Manche Rechtsabteilungen hindern ihre Unternehmen daher am Austausch auf einschlägigen Plattformen.[2]
Der Rechtsdienstleistungsmarkt scheint hiervon – angesichts geradezu schauerlicher Entschlossenheit mancher, (als Erster) die Rechtsberatung zu automatisieren – seltsamerweise unbeeindruckt. Fasziniert doch die Möglichkeit, menschliche Bedürfnisse, rechtliche Fragen und Pflichten der Computerlogik unterzuordnen (auch bekannt als „Code is Law“). Wenn doch schon zu einer juristischen Fragestellung drei Meinungen existieren und so der Zugang zum Recht nachvollziehbar erschwert wird, warum nicht einfach einen Chatbot heranziehen? Dieser Chatbot beantwortet Rechtsfragen schneller, günstiger und verärgert den Rechtssuchenden nicht mit der Aussage: „Es kommt darauf an.“ Schließlich machen es Angebote aus dem Ausland bereits eindrucksvoll vor – mit ebenso eindrucksvollen Namen wie etwa dem von BillyBot, einem „cheeky chappie who loves to chat“.[3] Gedanken zur Ähnlichkeit mit einem Präservativhersteller stellen dabei lediglich eine herausgekürzte Meinung dar.
Inwieweit können aber Chatbots im Verhältnis zwischen dem Berufsgeheimnisträger Rechtsanwalt und seinem (potentiellen) Mandanten im Geltungsbereich des deutschen Rechts eingesetzt werden? Die Frage nach dem sinnvollen bzw. bestmöglichen Einsatz folgt in dieser ganz besonderen Rechtsbeziehung der Frage nach dem rechtlichen Dürfen. Die nachstehenden Beiträge untersuchen in diesem Zusammenhang die Risiken aber auch Chancen.
Deren Titel sind bewusst an die Arbeiten des US-amerikanischen Schriftstellers Edgar Allan Poe angelehnt und gehen, so wie auch die Poesie von Edgar Allan Poe, tiefer als die Worte zunächst vermitteln mögen. Eine Prise Horror, eine Prise Wahnsinn, eine gute Portion Hirn und Augen: Poe’s Original leuchtet Ihnen den Weg in die Untiefen, zu denen sie zwischen den Zeilen hinabsteigen.
Nach einer Untersuchung der Verwendung des Facebook Messenger Chatbots im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit folgt das Forschungsergebnis von Herrn Steffen Bretthauer zu der Frage, was es bedeutet, als Jurist einen Chatbot selbst zu programmieren und welche Einsatzmöglichkeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei rechtlich denk- und umsetzbar sind.
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* Edgar Allan Poe (1809 – 1849), US-amerikanischer Journalist, Dichter und Literaturkritiker.
[1] Im Folgenden wird das Maskulinum verwendet um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen.
[2] Steps, Florian, Mapp Digital, „Bot or not? Warum ein Bot allein noch nicht glücklich macht”, 7. März 2017, http://www.horizont.net/tech/kommentare/Bot-or-Not-Warum-ein-Bot-allein-noch-nicht-gluecklich-macht-156356 , abgerufen am 8. Oktober 2017.
[3] http://www.billybot.co.uk/, „if you need a barrister or mediator to help (…)“ (abgerufen am 8. Oktober 2017).