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Das digitale Zeitalter bietet Chancen smarterer Gesetzgebung

Claudia Otto (Natalia Tkachenko)*

Die zeitgenössischen Gesetzgeber[1] und staatlichen Gesetzesanwender verwenden neue Technologien bei ihrer Arbeit, doch die tatsächlichen Möglichkeiten werden nicht ausgeschöpft. Die Vorgänge in der Legislative scheinen sich gegenüber jenen vor 100 Jahren nicht wesentlich verändert zu haben. Hinzu kommt, dass in einer immer komplexer werdenden Welt sich die ursprünglich gute Idee über langwierige, gar chaotische Gesetzwerdungsprozesse verliert und die Gerichte das Ergebnis ausbaden müssen. Um das Problem der Gerichtsbelastung zu lösen, setzt man neue Regelungen auf und schafft wiederum neue, an anderer Stelle zu lösende Schwierigkeiten. Die Flut an Regelungen, bestehend aus Gesetzen sowie untergeordnetem Recht, schafft nicht zuletzt Unbehagen bei dem Rechtsanwender: Wie soll er sich verhalten? Welches ist die einschlägige Vorschrift im jeweiligen Falle? 

___STEADY_PAYWALL___Neue Technologien haben das Potential, sowohl die Gesetzgebung als auch die Gesetzesanwendung zu optimieren. Insbesondere vermag die intelligente Verknüpfung von digitalen Dokumenten Zusammenhänge aufzuzeigen, Änderungsauswirkungen anzuzeigen und Widersprüche kenntlich zu machen. Widersprüche können auf diese Weise vermieden bzw. schneller ausgeräumt werden. Der Gesetzesanwender muss sie nach bestem Wissen und Gewissen auflösen, oder nachfragen, um den wirklichen Willen des Gesetzgebers zu erkunden. Ein Mehr an Kommunikation, ermöglicht durch neue Technologien, kann zu besseren Ergebnissen in der täglichen Verwaltungsarbeit führen. Doch auch Gesetzesabstimmungs- und Überarbeitungsprozesse, die bereits weitgehend transparent gestaltet sind, können unter Verwendung neuer Technologien mehr Öffentlichkeitsbeteiligung an neuen regulatorischen Projekten vertragen: nämlich bereits vor den ersten Entwürfen.

Heute werden die ersten Gerichtsurteile mittels Software analysiert und für die anwaltliche oder richterliche Tätigkeit aufbereitet. Richterentscheidungen können sogar mit recht hoher Trefferquote prognostiziert werden. Dementsprechend sollte der vorgelagerte Gesetzwerdungsprozess nicht länger stiefmütterlich behandelt werden. Die Möglichkeiten der intelligenten Dokumentverknüpfung erlauben nicht zuletzt eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Gesetzgeber.

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* Der nachstehende Text basiert auf einer Einreichung von Natalia Tkachenko, für Svetlana Revak, GARANT (Moskau) und wurde von Claudia Otto ins Deutsche übersetzt.

[1] Nachfolgend wird das Maskulinum verwendet, um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen.

Titelbild: © egilshay via Adobe Stock, #105403377

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