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Gestatten: Das US-amerikanische Standortattraktivitätssteigerungsrecht

Was die Blockchain-Laws der US-Staaten wirklich bewegen

Claudia Otto

Eine schier unendliche Zahl an Ideen des Einsatzes der Blockchain-Technologie werden tagtäglich produziert und verbreitet. Auch die „Legal Tech“-Enthusiasten haben sie für sich entdeckt und verweisen dabei gern über den großen Teich in Richtung der Vereinigten Staaten von Amerika: Die Blockchain kann alles. Die US-Amerikaner machen es uns schließlich mit ihren Blockchain-Laws vor.

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I. Delaware: Senate Bill No. 69

Am 1. August 2017 ist das als solches bezeichnete „Historic Blockchain-Law“ Delaware’s, die Senate Bill No. 69[1], in Kraft getreten. Gefeiert wird diese als richtungsweisender Akt gesetzgeberischer Hand, gar geeignete Abkupferungsgrundlage und Beleg für die Unvermeidlichkeit der Dezentralisierung von Aktionärsabstimmungen, des Handelsregisters und des Grundbuches in Blockchain-Form.

Doch was war die Intention und was regelt diese Senate Bill wirklich?

Das Delaware’sche Gesellschaftsrecht hat stets die Dokumentation rechtlich erheblicher Vorgänge in der jeweiligen Korporation verlangt. Es bestand jedoch kein Hindernis oder gar Verbot, welches der Verwendung der Blockchain-Technologie widersprach, etwa im Hinblick auf die unternehmensinterne Dokumentation der Anteilseigner. Die regulatorische  Motivation lag in der Beseitigung von Rechtsunsicherheit und der Erleichterung der Buchführung:

Die gesellschaftsinterne Buchführung erfolgt für gewöhnlich unter Verwendung von Excel-Spreadsheets oder SQL-Datenbanken. Diese werden händisch angepasst, sobald etwa neue Anteile ausgegeben werden oder Anteilseignerwechsel  stattfinden. Das bedeutet, es braucht mindestens eine Person, die diese  Datenbestände pflegt und stete Aktualität sicherstellt. Hinzu kommen papierlastige, strikten Formvorgaben unterliegende  Prozesse der Ausgabe, Authentifizierung und Autorisierung sowie Übereignung, die in ihrer Gesamtheit komplex und kostenintensiv sind. Auch diese  müssen aufwändig in der jeweiligen elektronischen Form  wiedergegeben werden.

Die Blockchain wird weitgehend als geeignete Technologie für die Dokumentation der Inhaberschaft von Assets verstanden. Aufgrund der – unter idealen Umständen – nicht  möglichen Manipulierbarkeit soll die Blockchain-Datenbank eine unverfälschte, transparente, chronologische und zuverlässige Informationsgrundlage bieten. Die Einsparungen bei Direkteinträgen, unter Vermeidung des händischen  Tracking-Verfahrens, seien immens. Durch die dezentrale Speicherung würde das Risiko des Single Point of Failure der Vergangenheit angehören. Allerdings erkennen Blockchain-Enthusiasten schon, dass die vollständige Transparenz nicht jeden Anteilseigner begeistert. Sie erkennen auch, dass die Korrektur von fehlerhaften Einträgen nicht wie üblich möglich wäre und die Blockchain-Technologie auch die Formerfordernisse, insbesondere die notarielle Beurkundung, nicht obsolet mache. Welche Erleichterung der Buchführung sieht man also in Delaware in der Blockchain-Technologie und inwiefern beseitigt die Senate Bill Rechtsunsicherheit?

Die Senate Bill sieht folgende, in Synopse zusammengefasste Änderung des Gesellschaftsrechts von Delaware in Bezug auf die Blockchain vor:

“Amendments to Sections 219, 224 and 232 and related provisions are intended to provide specific statutory authority for Delaware corporations to use networks of electronic databases (examples of which are described currently as “distributed ledgers” or a “blockchain”) for  the  creation and maintenance of corporate records, including the corporation’s stock ledger.”

Das “Blockchain-Law” ist also nicht wirklich “Blockchain-Law”. Die Senate Bill gestattet lediglich klarstellend, die  Unternehmensbücher gemeinsam elektronisch zu erstellen und zu führen. Dabei ist den Unternehmen freigestellt, welche Art der ggf. geteilten elektronischen Datenbank sie verwenden. Die Blockchain ist lediglich ein Beispiel. Weder  wird die Blockchain-Technologie hier vorgeschrieben, verschrieben, noch werden Notare für vogelfrei erklärt. Erst recht wird kein für jedermann veränderbares Handelsregister auf der Blockchain eingerichtet. Gegen die Senate Bill ist also überhaupt nichts einzuwenden, denn tatsächlich ist die gesellschaftsrechtliche Anerkennung anderer Dokumentationsformen ein Schritt in Richtung effizienterer Unternehmensgründung und -führung. Eine geeignete „Abkupferungsgrundlage“ könnte man hierin tatsächlich erkennen.

Darüber hinaus ist die Senate Bill natürlich ein weiteres  Ass im Ärmel des bislang bereits attraktiven Korporationsstandorts Delaware und ein neues Wahlkriterium für experimentierfreudige und innovative Gründer,[2] die eine regulatorische Umgebung wie diese benötigen. Ob die Blockchain-Technologie diesen Wunsch auch wirklich erfüllen kann, bleibt offen. Dies erkennt offensichtlich auch Delaware und hält sich zurück.


II. Arizona: House Bill 2417

„Arizona recently passed a bill amending the Arizona Electronic Transactions Act to include digital signatures recorded in a blockchain, which preserves the validity and enforceability of contracts. This regulatory clarity has become a primary reason why Arizona has become an attractive place for blockchain companies to develop their applications.“[3]

Arizona ist mit der House Bill 2417[4] am 29. März 2017 weiter gegangen  und  hat  die  mittels  Blockchain-Technologie  bestätigte und (dauerhaft) in der Blockchain gespeicherte Signatur der elektronischen Signatur gleichgestellt. Darüber hinaus  stellt die House Bill Dokumentationen und Verträge, die mittels Blockchain-Technologie bestätigt und (dauerhaft)  gespeichert werden, der elektronischen Form gleich. Zwar spricht die House Bill im Original ausdrücklich von „secured“, welches als „gesichert“ missverstanden werden kann, jedoch  darf davon ausgegangen werden, dass das House of Representatives hier keine Sicher-Erklärung der gespeicherten Informationen in der Blockchain selbst treffen wollte. Tatsächlich ist lediglich die Annahme der Datensicherheit in der Blockchain-Datenbank Grund für  die  Regelung.[5]  Dieser  Übersetzungsfehler  ist  ein  weitverbreiteter in deutschen Medien und juristischen Fachbeiträgen, der den Irrtum über  die Eigenschaften der Blockchain-Technologie nährt und  festigt; „To secure“ beschreibt eine Handlung des (Be-)Festigens, des Verschließens, des Erringens, des rechtssicheren Dokumentierens und, zuletzt, des Schützens.[6] Es meint im  hiesigen Zusammenhang grundsätzlich nicht mehr als „(ab)speichern“. An einer Blockchain ist nur sicher, dass sie trotz  aller faszinierender Eigenschaften erheblicher Forschung und Entwicklung bedarf.[7]

Doch Arizona möchte auch Smart Contracts rechtliche Bedeutung zusprechen: So sieht die House Bill vor, dass einem Vertrag i.V.m. einer Transaktion nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden darf, nur weil der Vertrag  eine  Smart Contract-Regel(ung) enthält.[8] Ein Smart Contract ist nach der House Bill ein ereignisgesteuertes Computerprogramm, welches einen Zustand abbilden kann und in einer verteilten, dezentralen, geteilten und replizierten Datenbank verwaltet wird, dabei Assets innerhalb dieser Datenbank automatisiert einziehen oder transferieren kann.[9]

Arizona’s Vorstoß erscheint im Vergleich zu Delaware übermotiviert und dürfte sich langfristig als problematisch erweisen. Zu sehr basieren die Regelungen auf dem von  Blockchain-Enthusiasten  gezeichneten  Idealbild  der  unkaputtbaren und Wahrheit vermittelnden Blockchain-Technologie.[10] Positiv zu bewerten wäre ein etwaig guter Wille, sicherzustellen, dass sich niemand aus der Verantwortung  eines rechtswirksamen Vertrages stehlen können soll, der eine noch unerprobte (und gar gefährliche) Technologie zulasten anderer verwendet. Niemand soll einen Wissensvorsprung ausnutzen können, etwa weil der Vertragspartner  im  Dunklen darüber gelassen wird, dass er verkürzte bis keine  Möglichkeiten der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Verwender hat. Doch  bereits  dann,  wenn die Bill’schen Definitionen des Ideal-Falls der Blockchain und Smart Contracts nicht mehr greifen, eben weil sie nicht sicher bzw. unveränderlich sind und auch keine realweltliche Wahrheit beweisen können, bricht das Kartenhaus und der Ver-dacht des guten Willens in sich zusammen. Der vermeintliche Schutz ist in der Folge nur ein ganz bitterer Trugschluss.

Die  Zweifel  an  dem  Schutzziel  dürften  auch  deshalb  berechtigt sein, weil das House of Representatives nur wenige Tage später mit der House Bill 2216 verboten hat, die Blockchain-Technologie als Technologie für das Tracking von Schusswaffen einzusetzen.[11]


III.  Weitere Beispiele von Blockchain-bezogener Regulierung in den USA

Vermont hatte bereits im Jahre 2016 in geschriebenem Recht niedergelegt, dass digitale Aufzeichnungen unter Verwendung einer Blockchain-Datenbank in bestimmten Fällen  rechtliche Anerkennung finden sollen, etwa als Beweismittel.[12] Nevada verabschiedete des Weiteren am 5. Juni 2017  die Senate Bill 398, einen Act in Bezug auf elektronische Transaktionen, das Anerkennen von Blockchain-Aufzeichnungen als elektronische Aufzeichnung i.S.d. Uniform Electronic Transactions Act und ein staatliches Verbot lokaler Besteuerung und Beschränkungen der Nutzung von Blockchain-Technologie.[13] Hawaii’s House of Representatives beschloss am 24. März 2017 die Gründung einer „Blockchain Technology and Digital Currency Working Group“ durch Bill.[14] Diese Working Group soll Vertreter der öffentlichen und privaten Sektoren vereinen, die gemeinsam untersuchen, lehren und beraten, wie die Blockchain-Technologie den lokalen Industrien, den Anwohnern und dem Staate Hawaii am besten dienen kann. Ein vergleichbares Konsortium aus  Staat und staatlichen Einrichtungen zum Zwecke der Untersuchung der Möglichkeiten der Blockchain-Technologie rief Illinois mit der Illinois Blockchain Initiative ins Leben.[15] Auf Eis gelegt wurde hingegen ein auf den Einsatz bei Wahlen bezogenes Bill- und Forschungsvorhaben des Staates Maine.[16]


IV. The German American Dream

Wie sich zeigt, geht es den US-Staaten vornehmlich um die Steigerung der Standortattraktivität, die Erforschung nützlicher Einsatzmöglichkeiten und erst hiernach um die Erleichterung des Beweises bzw. Dokumentation von rechtlich erheblichen Umständen. Fortschritte in Sachen Blockchain-Implementierung sind nicht erkennbar, auch keine Vorbilder, die deutschen und europäischen Forschungsinitiativen viel voraus hätten. Arizona mag seine Standortattraktivität vielleicht gesteigert haben, hat jedoch aufgrund des offenbaren Wettlaufs der US-Staaten die  Schaffung einer gut durchdachten Regelung versäumt. Die  weiteren Entwicklungen werden hier jedenfalls interessiert beobachtet.

Wenn also erneut ein Blockchain-Enthusiast auf die USA verweist, die angeblich „die Blockchain für Handelsregister und Kommunikation bereits in das Gesetz geschrieben haben“, nicken Sie freundlich und denken Sie sich Ihren Teil. Wir sind – wie auch die USA – weit davon entfernt, die  Blockchain als „Rechtspflege-, Register- und Wahltechnologie“ einzusetzen. Es darf auch weiterhin bezweifelt werden, dass dies je geschehen wird.  Selbst  die  experimentierfreudigen Schweden zweifeln an der Einführung eines Grundbuches auf der Basis der Blockchain-Technologie.[17] Und so kann auf die unter Verweis auf Delaware erfolgte und recht imperativ an die Autorin herangetragene Forderung der Akzeptanz einer unvermeidlich umfassenden Zukunft der Blockchain-Technologie im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere der transparenten Abwicklung von Aktionärsabstimmungen nur geantwortet werden:

Das gäbe es nicht  einmal in Delaware. Dort werden weder Gesellschafter noch Geschäftsführer im Handelsregister aufgeführt. Ein „Blockchaining“ z.B. von Abstimmungsprozessen, angestoßen von Kill-Bill, würde die Standortattraktivität Delaware’s schlagartig vernichten.

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[1]  „Senate Bill No. 69 – An Act to amend title 8 of the Delaware code relating to the general corporation law”, https://legis.delaware.gov/json/BillDetail/GenerateHtmlDocument?legislationId=25730&legislationTypeId=1&docTypeId=2&legislationName=SB69 (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[2]  Im Folgenden wird das Maskulinum verwendet, um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen.

[3]Steven  G.  Zylstra  Sc.D.  (Hon.),  „Blockchain Leading The Way to a New Business Model”, 1. Januar 2018, Arizona School of Real Estate & Business, https://www.asreb.com/2018/01/blockchain-leading-way-new-business-model/ (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[4]  Chapter 97, House Bill 2417, an act amending section 44-7003, arizona revised statutes; amending title 44, chapter 26, arizona revised statutes, by adding article 5; relating to electronic  transactions, https://legis-can.com/az/text/hb2417/id/1588180 (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[5]  E.1.: “Blockchain Technology” means distributed ledger technology that uses a distributed, decentralized, shared and replicated ledger, which may be public or private, permissioned or permissionless, or driven by tokenized crypto economics or tokenless. The data on the ledger is protected with cryptography, is immutable and auditable and provides an uncensored truth, https://legiscan.com/az/text/hb2417/ id/1588180 (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[6]  Beispielhaft: https://en.oxforddictionaries.com/definition/secure (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[7]Otto, Ri 2017, 19 (19); Birnbach, Ri 2017, 77 (79).

[8]  C. “Smart contracts may exist in commerce. A contract relating to a transaction may not be denied legal effect, validity or enforceability solely because that contract contains a smart  contract term.”, https://legiscan.com/az/text/ hb2417/id/1588180 (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[9]  2. “Smart Contract” means an event-driven program, with state, that runs on a distributed, decentralized, shared and replicated ledger and that can take custody over and instruct transfer of assets on that ledger, https://legiscan.com/az/text/hb2417/id/1588180  (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[10]  Vgl. Fn 5.

[11]  Arizona, House Bill 2216 vom 18. April 2017, „It is unlawful to require a person to use or be subject to electronic firearm tracking technology or to disclose any identifiable information about the person or the person’s firearm for the purpose of using electronic firearm tracking technology.”, https://legiscan.com/AZ/text/ HB2216/id/1600207/Arizona-2017-HB2216-Chaptered.html (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[12]  Vermont, H.868, Act No. 157, vom Governor unterzeichnet am 2. Juni 2016,  https://legislature.vermont.gov/assets/Documents/2016/Docs/ACTS/ACT157/ACT157%20As%20Enacted.pdf (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[13]  Nevada Senate Bill 398, “AN ACT relating to electronic transactions; recognizing blockchain technology as a type of electronic record for the purposes of the Uniform Electronic Transactions Act; prohibiting a local government from taxing or imposing restrictions upon the use of a blockchain; and providing other matters properly relating thereto.”, https://legiscan.com/NV/text/SB398/id/1626453/Nevada-2017-SB398-Enrolled.pdf (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[14]  Hawaii, HB1481, HD1, https://www.capitol.hawaii.gov/session2017/bills/HB1481_HD1_.htm (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018). Ob das Inkrafttreten am 7. Juli 2038 wie bezeichnet gemeint ist, mag berechtigt bezweifelt werden. 

[15]  https://www2.illinois.gov/sites/doit/Pages/BlockChainInitiative.aspx (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[16]  Maine, Senate Bill 950, „Resolve, To Study Using Blockchain Technology in Conjunction with Paper Ballots in Maine Elections”, gescheitert am 13. April 2017, https://legiscan.com/ME/bill/LD950/2017 (zuletzt abgerufen am 28. Januar 2018).

[17]Otto, Ri 2017, 75 (75).

Titelbild: © egilshay via Adobe Stock, #105403377

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