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Wo Robot draufsteht, ist nicht immer Robot drin

Neue Bücher: Von Rechtsinformatik zu „Legal Tech“

Dr. Aleksandra Sowa

„Wir wollten fliegende Autos, doch wir bekamen nur 140 Zeichen.“ (Peter Thiel)

Legal Robots, Automaten, künstliche Intelligenzen, die die Rechtsprechung übernehmen und über Menschen richten, sind der Science-Fiction-Literatur nicht fremd. Ob in „Salomon 76“ von Mark Brandis, in der ein Großrechner beinahe eine halbe Zivilisation zu Schwerarbeiten auf dem Uranus oder zum Tode verurteilt, bevor er gestoppt werden kann (genauer gesagt: bis er verbrennt),[1] oder in Rozaniec (dt.: „Rosenkranz“) von Rafal Kosik[2], in dem die künstliche Intelligenz namens g.A.I.a. potenzielle „Geschwüre“ nach dem gleichen Prinzip eliminiert, nach dem Krebszellen aus dem lebendigen Organismus entfernt werden, bevor sie sie sich vermehren. Jemand geht durch eine unbeleuchtete Parkanlage? Damit provoziert er einen potenziellen Überfall – sein Scoring-Wert steigt. Ein Politiker hat die Wahlen verloren? Er wird eliminiert. Kinder, die Zeugen waren, als ihre Eltern eliminiert wurden? Als Erwachsene werden sie statistisch eine stärkere Tendenz zum Einsatz von Gewalt zeigen. Schuldig oder unschuldig – es sind Begriffe, die in der Welt der Zukunft der Vergangenheit angehören werden. Denn über Schuld oder Unschuld ließe sich nur a posteriori des Verbrechens bestimmen. Die Legal-Tech-Systeme der Zukunft arbeiten aber proaktiv und präventiv, sie analysieren, prognostizieren und eliminieren vor dem Eintritt des Schadens. ___STEADY_PAYWALL___

Nach der Lektüre der beiden aktuellen Werke zu Legal Tech darf man deswegen enttäuscht sein. Keines der Science-Fiction-Szenarien scheint (bisher) eingetreten zu sein. Nein, auch keine fliegenden Autos, wie schon Peter Thiel bemängelte. Eigentlich nicht mal fliegende Skateboards. Tatsächlich, so die Erkenntnis aus „Legal Tech“ von Markus Hartung et al., wird Informationstechnologie in den Unternehmen und Kanzleien hauptsächlich in den Bereichen der Dokumentverwaltung, Dokumenterstellung und Dokumentanalyse eingesetzt. Legal Content Management fällt darunter, womit Verwaltung und Erstellung von Rechtsdokumenten gemeint ist, DocCreator, der genau das tut, was der Name sagt, oder ContractorCheck, der die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern ermöglicht. Oder eine IT-Unterstützung mit Hinweisen zur individuellen Vergütungsvereinbarung für Rechtsanwälte, die die Beratung und Auskünfte durch den Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) vereinfachen und automatisieren sollte. Auch die Legal Robots, denen ein ganzer Abschnitt in Jens Wagner’s „Legal Tech und Legal Robots“ gewidmet ist, sind entweder „besonders weit entwickelte Rechts-Generatoren“ oder „besonders weit entwickelte Systeme zur automatisierten Dokumenterstellung“[3]. Wobei das „weit entwickelte“ höchstens als Prototyp verfügbar ist – wie bspw. das IBM Watson für Cognitive Computing stellvertretend.

„Wenn es um praktische Relevanz von Legal Tech in der Gegenwart geht, spielt Software und Automatisierung der Dokumenterstellung eine große Rolle: denn Dokumente sind das wohl häufigste Endprodukt juristischer Arbeit“, bestätigt einer der „Legal Tech“-Autoren[4]. Als besonders wertvoll gelten deswegen für den Praktiker und Vorstand der CETONIS AG, Dr. Wolfgang Dannhorn[5], einige Beiträge, in denen von praktischen Erfahrungen berichtet wird. Dazu zählen „Deloitte + Legal + Tech“ von Thomas Northoff und Klaus Gresbrand[6] oder „Legal Tech nach Maß“ von Stephanie Brtka, Andreas Keller und Dank-Alexander Levien[7]. „Hier zeigt sich: Echtes Legal Tech, das zum Einsatz kommt, ist harte Arbeit, pickt sich Probleme heraus, die zu bewältigen sind, und führt zu Verbesserungen, aber nicht Revolutionierungen der juristischen Arbeit“, so Dannhorn.

Die Nutznießer der Automatisierung sind klar die Rechtsabteilungen und Kanzleien, die nun ressourcensparend und effektiver arbeiten können: „Fakt ist: wir konnten unsere Produktivität und unsere Marge nachweislich durch den Einsatz neuster Technologien vervielfachen“[8], schreibt Christian Solmecke im Beitrag „Mit dem Rücken zur Wand!“. „Technologische Neuerungen können natürlich für sämtliche größere Kanzleien nennenswerte Vorteile bringen“[9], wird im Beitrag von Dr. Konstantin von Busekist, Philipp Glock und Christian Mohr bestätigt, die fachlichen Ressourcen und Kapazitäten vorausgesetzt. Und wem helfen Entscheidungsautomationen, fragt Michael Grupp? „Nutzer solcher Anwendungen sind insbesondere Unternehmen oder Rechtsabteilungen von Unternehmen, in denen ähnlich gelagerte Rechtsfragen häufig auftreten […]“.[10] Der Mandant oder Endnutzer als Profiteur von Legal Tech ist nicht explizit relevant. Für Jens Wagner, Autor von „Legal Tech und Legal Robots“ kann Legal Tech sogar „entscheidend zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung beitragen“[11], weswegen er Legal Tech ergänzend zum Trend des Legal Process Outsourcing (LPO) stellt, bei dem „einfache und repetitive Teile der juristischen Tätigkeit an spezialisierte Dritte ausgelagert werden“[12].

Sicherheit, Datenschutz oder Geheimnisschutz scheinen bei der Digitalisierung der Kanzleien, die große Mengen sensibler, vertraulicher Daten nun elektronisch verarbeiten, eine nachrangige Rolle zu spielen. Wagner formuliert in seiner kurzen Einführung dennoch einige Fragestellungen aus dem Bereich des Datenschutzes, des Berufsgeheimnisses (insbesondere beim Einsatz von Cloud-Lösungen), des geistigen Eigentums, der Haftung – und eine vielerorts u.a. in Compliance-Fällen diskutierte Frage der Enthaftung: „Darf sich etwa der Vorstand eines Unternehmens auf den mithilfe eines Rechts-Generators erteilten Rechtsrats mit haftungsbefreiender Wirkung verlassen?“[13]. „Es verwundert kaum, dass die hier zu Wort kommenden Legal-Tech-Protagonisten von ihren Ansätzen und Produkten überzeugt sind“, kommentiert Dannhorn. Dabei wird der Kanzlei – wie im Beitrag von Micha-Manuel Bues – auch durchaus zugemutet, „auch gegen Widerstände in der Kanzlei“ eine Digitalisierungsstrategie durchzusetzen. Wobei klar ist: „Fehler und Fehlinvestitionen wird es zuhauf geben.“[14] „Schön, wenn dann wenigstens der Legal-Tech-Entrepreneur von solchen Fehlentscheidungen profitiert“, konstatiert Wolfgang Dannhorn.

Auch der Ausblick auf potenzielle künftige Einsatzgebiete und Technologien muntert nicht unbedingt auf. Ob Smart Contracts, maschinelles Lernen, Predictive Analytics, Textanalyse oder Chatbots: „Noch immer bleiben Lösungen der Rechtsautomation im engeren Sinne, also Lösungen auf Ebene der Rechtsfindung selbst, auf wenige Beispiele beschränkt“[15], so Michael Grupp. Dies liegt nicht nur in der Tatsache begründet, dass die Rechtsinformatik in den 1990er-Jahren übereinkam, „dass die Automation juristischer Entscheidungen nicht ohne weiteres gelingt, und insbesondere marktfähige, nutzbare Anwendungen nur mit großer Mühe […] zu entwickeln sind oder jedenfalls nur für spezielle Einzelbereiche“, schreibt Grupp. „Entsprechend verebbte das Interesse, und mit Ausnahme der Rechtsinformationssysteme bleiben arbeitsunterstützende, spezifisch juristische Technologien aus.“ Seit wenigen Jahren ist der Begriff Legal Tech wieder in Gebrauch, auch wenn diesmal weniger von der Technologie und vielmehr von Marketing geprägt: als Rechtsinformatik „im neuen Gewand“[16]. So widmet sich Jens Wagner in dem Springer-essential zu „Legal Tech und Legal Robots“ in mehreren kurzen Kapiteln auch eben dieser originären Anwendung von Legal Tech, also Onlinemarketing, Anwaltssuchmaschinen, Legal Recruiting, Outsourcing und Procurement.

Nein, immer noch keine fliegenden Autos, dafür Anwendungen, die auch als „einfache technologische Abbildungen“ der Rechtsanwendungstätigkeiten von Juristen „einen Nutzen stiften können, sofern sie im richtigen Zusammenhang zur Anwendung kommen“[17], indem sie ihre Arbeit „unterstützen, beschleunigen, vereinfachen und manchmal ersetzen und dabei im Ergebnis eine Lösung liefern, die dem einer manuellen Prüfung entspricht“[18], bewertet Grupp. Gerade deswegen sei es schade, so Dannhorn, dass bereits bestehende Tools, die vielfach in der Anwaltschaft zum Einsatz kommen (wie z. B. Unterhaltsrechner mit sehr weitgehender Detailtiefe) nicht den propagierten, aber noch wenig erfolgreichen Lösungen gegenübergestellt werden. Auch hier könnte eruiert werden, welche strukturellen Differenzen zwischen den verschiedenen Problemen, die einer technischen Lösung zugeführt werden, vorhanden sind. 

Sind wir enttäuscht? Das dürfen wir sein. Rechtsinformatik stand noch bis in die 1990er-Jahre für große Versprechen zur computergestützten Rechtsfindung. Das, wofür Legal Tech heute steht, befriedigt diese Erwartungen nicht. Als etwas verstörend empfindet deswegen Dr. Wolfgang Dannhorn die Tatsache, „dass zwar gefühlt beinahe jede Woche eine Legal-Tech-Konferenz stattfindet, indes in der anwaltlichen Praxis der Einsatz der dort propagierten Legal Tech-Ansätze verschwindend gering ist. Und dies trotz großer Budgets und Anstrengungen verschiedenster großer Kanzleien, die dieses Thema nunmehr schon seit einigen Jahren im Fokus haben.“ Was seiner Meinung nach weitgehend fehlt, seien theoretische Überlegungen, die der Ursache dieses Phänomens nachgehen. „Obgleich gerade diese Frage für die Kanzlei, die über Legal Tech nachdenkt, entscheidend sein dürfte.“

Fazit: „Legal Tech und Legal Robots“ von Jens Wagner gibt einen guten und schnellen Überblick über den Einsatz von Technologie in den Hilfsfunktionen, während „Legal Tech“ von Hartung et al. einen Deep Dive auf einige beispielhafte Gebiete offenbart, die ebenfalls aus dem Bereich der Hilfsfunktionen stammen. Es sind Einsatzfelder, die weitab des Bildes eines Roboters liegen, „der juristische Fragen akkurat und mit juristischen Wertungen beantworten kann“[19], der lange vor Legal Tech für viele der Inbegriff der Rechtsautomation war.

Gibt es für die Rechtsinformatik noch Hoffnung? In der berühmtesten Juristen-Saga der Science-Fiction-Literatur, wenngleich nicht sofort als solche erkennbar, in der Erzählung „Der Zweihundertjährige“ von Isaac Asimov, sind nicht die Anwälte, sondern der Mandant ein Roboter. Nach zahlreichen, sich über mehrere Jahre und Generationen von Juristen erstreckenden Präzedenzfällen, in denen für den Roboter, der sich nun Andrew nennen darf, von den menschlichen Anwälten Freiheiten und Rechte vor den Gerichten erkämpft wurden, sagt dieser: „In einhundertdreiundsiebzig Jahren habe ich dieser Kanzlei auf die eine oder andere Weise nur Vorteile gebracht.“[20] Die Anwälte sollten nun vor dem Obersten Gerichtshof erwirken, dass Andrew als Mensch anerkannt wird. Es ist die Kanzlei Feingold & Martin. Und die menschlichen Anwälte sollen Erfolg haben.

 

Markus Hartung, Dr. Micha-Manuel Bues und Dr. Gernot Halbleib (Hrsg.), Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts, Verlag C.H. Beck, 2018, 208 Seiten, 89 EUR

Jens Wagner, Legal Tech und Legal Robots: Der Wandel im Rechtsmarkt durch neue Technologien und künstliche Intelligenz, Springer (essentials), 2018, 51 Seiten, 9,99 EUR

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* Zum Begriff „Legal Tech“ vgl. Otto, Ri 2017, 84 (85).

[1] Brandis, M. 2009. Salomon 76. Nitttendorf: Wurdack Verlag.

[2]  Kosik, R. 2017. Rozaniec. Powergraph.

[3]  Wagner, J. 2018. Legal Tech und Legal Robots. Wiesbaden: Springer, S. 31.

[4]  Hartung, M., Bues, M.-M., Halbleib, G. (Hrsg.) 2018. Legal Tech. München: C.H. Beck, S. 267.

[5]  Interview mit Dr. Wolfgang Dannhorn vom 29. Januar 2018.

[6]  Hartung, et al., S. 111–117

[7]  Hartung, et al., S. 183–188.

[8]  Hartung, et al., S. 163.

[9]  Hartung, et al., S. 119.

[10]  Hartung, et al., S. 265.

[11]  Wagner, S. 3.

[12]  Wagner, S. 3.

[13]  Wagner, S. 47.

[14] Hartung, et al., S. 30.

[15]  Hartung, et al., S. 260.

[16]  Hartung, et al., S. 260.

[17] Hartung, et al., S. 260.

[18]  Hartung, et al., S. 260.

[19] Hartung, et al., S. 259.

[20]  Asimov, I. Der Zweihundertjährige, in: Alle Roboter-Geschichten, S. 641.

Titelbild: © egilshay via Adobe Stock, #105403377

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