Ri 01/2018: Einen klaren Blick.

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Face the Coopetition -
der Kooperationsrahmen von Retail Banking und FinTech- Unternehmen im Lichte der PSD 2 Direktive
Alexander Berstein*
1. Einführung
Die traditionelle Bankfiliale ist nicht mehr der Anziehungspunkt der Besucher von öffentlichen Straßen und Plätzen wie vielleicht noch vor zehn Jahren – ganz im Gegenteil: heute muss vielmehr aufwändig nach dem freundlichen Bankberater[1] gesucht werden wie nach den ebenso aus dem öffentlichen Straßenbild verschwundenen Telefonzellen. Seit der Jahrtausendwende ist in Deutschland etwa jede vierte Bankfiliale verschwunden[2] und obwohl es noch rund 32.000 Zweigstellen im Land gibt, gehen Experten davon aus, dass diese Zahl sich bis 2025 auf ca. 20.000 reduzieren wird;[3] momentan liegt Deutschland bei der Bankendichte mit 3,5 Filialen pro 10,000 Einwohner im EU-Mittelfeld.[4]
Die Bankfiliale mit menschlicher Betreuung gehört damit augenscheinlich der Vergangenheit an – zu diesem trivialen Schluss kommt fast zwangsläufig jener Besucher einer jeden deutschen Großstadt, der auf die verwegene Idee verfällt, seine Kontoumsätze nicht per Smartphone oder Laptop[5], sondern am Bankautomaten einer Filiale einzusehen oder auszudrucken. Dies ist vor allem auf das veränderte Konsumverhalten der jüngeren Generation, welches nun zu digitalen Produktangeboten tendiert, zurückzuführen, wobei ältere Jahrgänge mit komplexeren Beratungsanforderungen nach wie vor lieber die Filiale aufsuchen. ___STEADY_PAYWALL___
Beide Bedürfnisse sind nach wie vor präsent und sollen durch die passenden Marktangebote abgedeckt werden, denn es ist davon auszugehen, dass die Anpassung und Umstellung der älteren Generationen an neue Angebote und Arten der Bankdienstleistung zwar noch einige Zeit dauern wird, perspektivisch jedoch ein großes Problem für Filialbanken darstellen kann.
Die klassische Filialbank als älteste Institution des Geldwesens feiert zwar dieses Jahr ihren 546-jährigen Geburtstag – die weltweit erste Bank wurde bereits 1472 gegründet[6] –, klar ist allerdings auch, dass dem traditionellen Finanzsektor vor allem die zunehmende Digitalisierung tiefe Sorgenfalten auf die Stirn treibt[7].
2. Entwicklung von FinTech-Unternehmen und moderne Agenda der Digitalisierung
Der Digitalisierungsprozess wird hierbei zu einem großen Teil von innovativen Start-Ups[8] angetrieben, die sich der Aufgabe verschrieben haben, die Angebotspalette für die Bankkunden transparenter, schneller und effizienter zu gestalten als es Banken für ihren Geschmack bisher tun.[9] Besonders hinsichtlich der Vertriebs- und Kundenorientierung[10] wurde ein erheblicher Nachholbedarf gesehen.[11]
Mit Leistungen auf den Sektoren der alternativen Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherung bzw. Trading & Investment (dort z.B. sog. Robo Advisor Beratung[12]) versuchen sich diese Unternehmen dort auf dem Markt die Nischen zu besetzen, wo die traditionellen Banken – zumindest im digitalen Bereich – nur schwer hinkommen. Die Vorzüge bestehen dabei in erster Linie im Kostenvorteil für die Kunden aufgrund der leichteren Skalierbarkeit, der reduzierten Fixkosten und der leichteren Anpassung an die veränderten Marktbedingungen.
Aufgrund der hohen Bedeutung innovativer Technologien für diese Start-Up Unternehmen, wird der Sektor zusammenfassend als „Finanztechnologie“ oder abgekürzt „FinTech“ bezeichnet.[13]
Obgleich erst seit zehn Jahren auf dem deutschen Markt aktiv,[14] machen FinTech-Unternehmen den traditionellen Geldinstituten mittlerweile, wenn auch langsam, Marktanteile streitig,[15] was zu einem gewissen Innovationsdruck in Richtung Umbruch und Anpassung des Leistungsumfanges von Geschäftsmodellen im Bankenwesen führt.[16] Dies ist nicht nur der objektiven Verschärfung der Wettbewerbssituation aufgrund der Digitalisierung der Weltwirtschaft als solcher geschuldet, sondern auch und vor allem dem neuen Typ von Kunden, der neue Anforderungen an seine Bank und deren Dienstleistung stellt.[17] Diese Art von Kunde möchte vor allem seine Zeit nicht in der Schlange am Schalter verlieren. Zudem will er (ob aus Bequemlichkeits-, Unabhängigkeits- oder Zeitgründen) nicht an traditionelle Öffnungszeiten einer Filiale gebunden sein. Dass diese Art von Kunde im Zweifel ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Online Angebot,[18] das sich auch von unterwegs oder zu später Stunde erledigen lässt, bevorzugen, erscheint nachvollziehbar.[19]
Die BaFin-beaufsichtigten Finanzinstitute, vor allem die Anstalten öffentlichen Rechts wie die Sparkassen, stehen allerdings gemäß den Sparkassengesetzen der Bundesländer stets in der gesetzlichen Pflicht, einen Versorgungsauftrag (die sog. Daseinsvorsorge) zu erfüllen: Bankleistungen für alle, insbesondere wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsschichten anzubieten und den Wettbewerb im Kreditgewerbe zu fördern.[20]
Die öffentlichen Kreditinstitute sind für die Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Konkret für die Sparkassen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem richtungsweisenden Beschluss vom 23.09.1994[21] ausgeführt:
„Ungeachtet der rechtlichen Verselbständigung sind die Sparkassen aufgrund der organisatorischen Verflechtung kommunale Einrichtungen geblieben, mit deren Hilfe die Gemeinden und Kreise eine Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnehmen. So sollen sie insbesondere den Sparsinn der Bevölkerung wecken und fördern, ihr Gelegenheit zur sicheren Geldanlage geben und der Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise dienen.“
In der von der Europäischen Kommission verabschiedeten neuen Mitteilung „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“ haben nun auch die EU-Institutionen diese Aussage bekräftigt und ausgeführt, dass in einzelnen Mitgliedstaaten bestimmte Kreditinstitute besondere öffentliche Aufgaben durch die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erfüllen.[22]
Die Finanzinstitute der öffentlichen Hand müssen nun zusammenfassend die Leistungen grundsätzlich in einer regional und allgemein verfügbaren Form anbieten, die es auch einem Kunden ohne Zugang zu den digitalen Plattformen ermöglichen würde, seine Finanzgeschäfte mit gleicher Effizienz zu erledigen.[23] Zudem sollen die Sparkassen die Bevölkerung, die regionale Wirtschaft und die Kommunen mit Bargeld und Krediten versorgen.[24]
Diesen vom Gesetzgeber entwickelte Auftrag an die Banken der öffentlichen Hand[25] haben sie auch dann wahrzunehmen, wenn der Kunde ihnen weniger attraktiv erscheint.[26] Infolge dessen kann sich ein erhöhter Verwaltungsaufwand ergeben.
Und genau aus dieser Perspektive heraus entwickelten sich die FinTech-Neugründungen:[27] während die Großen der Branche selbst im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung zunächst einmal im Traditionalismus verhaften blieben, was, wie oben erläutert, nicht ihrer strategischen Entscheidung, sondern zum Teil den Vorgaben des Gesetzgebers geschuldet war, wollten die FinTech-Anbieter ein Alternativangebot für „Digital Natives“ präsentieren.[28] Allerdings wirken sich regulatorische Vorgaben für Finanzdienstleister, an den sich die Banken und Finanzinstitute auch messen lassen müssen, auch auf FinTech-Unternehmen aus – interessant in diesem Zusammenhang sind z.B. die Regelungen des § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), die hohe Anforderungen an die Zulassung der FinTech-Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zementiert.[29]
Für die FinTech-Unternehmen war es utopisch zu erwarten, dass die Banken das Feld der digitalen Finanzleistungen, die schwerpunktmäßig auf eine einkommensstarke[30] Gruppe der 18- bis 45-Jährigen zielt,[31] den Neuankömmlingen kampflos überlassen; zu lukrativ waren die bisherige Rangordnung auf den Märkten und die neuen Möglichkeiten, den Wettbewerb untereinander für sich zu entscheiden.
Wie lässt sich nun die daraus entstandene Beziehung zwischen FinTech-Unternehmen und traditionellen Banken und Finanzinstituten genauer beschreiben und worauf kommt es dabei – vor allem regulatorisch – im besonderen Maße an?
3. Status Quo: Coopetition
Zunächst hat sich für dieses komplexe Beziehungsgeflecht das Branchenstichwort „Coopetition“ etabliert,[32] welches sich aus den englischen Termini „Cooperation“ (Kooperation) und „Competition“ (Wettbewerb) zusammensetzt. Der Begriff dürfte auch deshalb passend gewählt sein, weil er die Gefühlslage beider Marktakteure genau wiedergibt: zum einen ist man aufeinander angewiesen, um einen möglichst breiten Kundenkreis zu bedienen, zum anderen möchte man möglichst die marktbeherrschende Stellung behalten bzw. selbige erlangen. In diesem Zusammenhang gilt die Zusammenarbeit mit FinTech-Anbietern als ein probates Mittel um komplizierte Prozesse – beispielsweise bei der Kreditvergabe – digitaler und kundenfreundlicher zu gestalten.[33]
Die innovativsten Banken haben mittlerweile sogar eine eigene FinTech-Strategie entwickelt, indem sie z.B. Inkubatoren („Labore“, in dem FinTech-relevante Ideen generiert werden sollen), Akzeleratoren (Einrichtungen zur Weiterentwicklung der bereits gefundenen innovativen Ansätze) oder Venture Capital-Vehikel betreiben, die den angehenden bankfremden FinTech-Unternehmen Geldmittel zur Verfügung stellen.[34]
Zudem konzentrieren sich die Marketingkampagnen der traditionellen Finanzinstitute seit ca. fünf Jahren unübersehbar fast ausschließlich – und mit wechselndem Erfolg[35] – auf die Online-Produkte.[36]
Diese allgemeine Faszination mit neuen, „hippen“ Digitallösungen erinnert unweigerlich an die Vergangenheit, konkret an die frühen 2000er: Stichwort „Dotcom Blase“.
Damals entstand aufgrund der Vernachlässigung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Prinzipien eine Marktüberspitzung bei der Bewertung von Start-Up Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den erfolgten Börsengängen, die in der gewaltigen Kapital- und Wirtschaftskrise endete und als warnendes Beispiel für Neuentwicklungen der Digitaltechnologien dienen kann[37].
Die Erinnerung hieran prägt das Finanzdienstleistungsgeschäft in Deutschland bis heute.[38] Daher haben die in den Augen der traditionellen Banken „aufmüpfigen“ FinTech-Anbieter noch viel zu lernen, denn zum einen fehlt ihnen der Erfahrungsschatz aus den Jahrzehnten des Kundengeschäftsbetriebs, zum anderen dient die „Dotcom Blase“ als ein warnendes Beispiel für die negativen Effekte der gehypten, meist vorschnell implementierten digitalen Lösungen. Auf die FinTech-Konkurrenzangebote komplett verzichten wollen die Banken wiederum allerdings auch nicht, denn sowohl die Kunden als auch die (Groß-)Investoren scheinen daran – zumindest momentan – Gefallen zu finden. Zudem profitieren die Banken von den technologischen Entwicklungen, mit denen die FinTech-Unternehmen mehr und mehr aufwarten und herausfordern.
Der kompetitive Vorteil von jungen FinTech-Unternehmen liegt hierbei vor allem auch in der Agilität, die Geschwindigkeit und folglich den schnelleren Markteintritt eines entwickelten Finanzprodukts bedeutet.[39] Retail Banken benötigen für eine solche Inhouse-Entwicklung mehr Zeit.
Wie ist nun die tatsächliche aktuelle Situation in der deutschen Finanzwirtschaft? Trotz der zahlreichen Hackathons[40] und Initiativen der progressiven deutschen Finanzinstitute[41], die FinTech-Unternehmen nicht nur einzubinden, sondern nach Möglichkeit ihr Know-How zu nutzen, scheinen die Hürden der beidseitig profitablen Kooperation immer noch hoch.[42] Eine besonders wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Bankkundendaten, denn die Kundeninformationen, insbesondere die Kontodaten, sind neben Vertrauen das wertvollste Asset jeder Bank, die sich auf den öffentlichen Finanzmarktplätzen dieser Welt tummelt.[43]
Nachdem durch die digitale Revolution in anderen Industrien die erheblich gestiegene Daten- und Beratungsqualität einen klaren Geschäftszuwachs bedeutete, wurde klar, dass auch die Finanzindustrie nachziehen musste.
Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass wenngleich die High-Risk Investmentaktivitäten, Trading oder Treasury Operationen zwischenzeitliche Hochs der Finanzindustrie bedingen können, die Verwaltung und Erhöhung von Girokontoständen sowie Kreditvergabe und Organisation des Zahlungsverkehrs die wichtigsten regulatorisch gesicherten volkswirtschaftlichen Hauptaufgaben der Geldhäuser der Republik bleiben[44].
4. Warum ist eine Kooperation von Retail Banken und FinTech-Unternehmen notwendig?
Bei vorgenannten Aufgaben sind die Kundendaten ein ganz besonders wichtiger Schlüssel zum Erfolg: denn wer weiß, wie die Kunden sparen, was sie kaufen und worauf sie bei ihren Bankgeschäften Wert legen, kann mit entsprechender Analysefähigkeit vorhersagen, womit man in Zukunft die Kundenbasis und das eigene Angebot lukrativ ausbauen und stärken können wird. In der Vergangenheit war es für den Kunden z.B. von entscheidender Bedeutung, bei welcher Filialbank sein Konto geführt wurde; heutzutage hingegen spielen die Optimierungsleistungen und -möglichkeiten eine viel größere Rolle.
Einfache Beispiele dazu liefern alle erfolgreichen Internetunternehmer unserer Zeit: wenn man z.B. als Erster ahnt, dass die Menschen in näherer Zukunft keine Zeit haben werden, selbst den Geschäften um die Ecke einen Besuch abzustatten, weil viele von ihnen verzweifelt nach Online-Bestellungen suchen, kann man ohne viel Aufwand ein Online-Lieferimperium aufbauen.
Wir leben im „Zeitalter des Kunden“ – damit haben die Banken und Finanzinstitute nur mittelbar die Chance, unliebsame Konkurrenten von der Kooperation auszuschließen, da die Entscheidung des Ob und Wie der Kunde trifft.[45] Denn nur die erfolgreichen Anbieter, die sowohl die Kunden-Convenience als auch die dazu dienliche Technologie in den Vordergrund rücken, werden auf Dauer überleben. Daher werden sich die Banken und sonstigen Finanzdienstleister auch auf Dauer verständigen und hierbei vor allem die Unterschiede in der Unternehmensstruktur überwinden müssen, ohne die regulatorischen Anforderungen durch den Gesetzgeber zu vernachlässigen.[46]
Wesentliche organisatorische und rechtliche Hürden bilden für alle Beteiligten die Anforderungen an den Datenschutz. Dieses Thema soll jedoch hier nicht vertieft werden.
5. Aktuelle regulatorische Rahmenbedingungen und Agenda
Vor allem beim Zugriff auf die Kundendaten entsteht insofern ein wesentlicher und aus juristischer Sicht ungemein spannender Interessenkonflikt: inwiefern dürfen, oder müssen die Banken Finanzdienstleistern als Dritten ihre Informationen (un)freiwillig zur Verfügung stellen? Wann ist die Kooperation sinnvoll und wann wird sie zu riskant?[47]
a) Die PSD 2-Richtlinie
Um die Schwierigkeiten zu verdeutlichen, denen die Banken und FinTech-Unternehmen auf dem steinigen Wege der Zusammenarbeit begegnen und die vor allem die Rolle der Regulatorik selbiger beleuchten, eignet sich insbesondere der Hinweis auf die Neuregulierung des Online-Finanzsektors[48]. Die dabei im Mittelpunkt stehende Zahlungsdiensterichtlinie 2, sog. „Payment Service Directive 2“, kurz „PSD 2“[49] hat es sich zur Aufgabe gemacht, diejenigen Finanzdienstleister, die bisher nicht reguliert waren, zu definieren, eine de facto-Lizenzierungspflicht für diese Marktteilnehmer einzuführen und die Spielregeln für die Banken und Finanzinstitute sowie den FinTech-Unternehmen klarer und plausibler darzustellen[50] – eine wichtige Aufgabe, für deren Umsetzung es höchste Zeit war.
Die Richtlinie wurde von den meisten Marktteilnehmern, wenn schon nicht begeistert, so zumindest lösungsorientiert aufgenommen, schließlich werden damit in etwa die gleichen Bedingungen für alle geschaffen; unabhängig von der Marktzugehörigkeit, Eigenmittelausstattung und Beschäftigtenzahl (zumindest war dies die Absicht des Gesetzgebers)[51]. Zudem soll damit der Wettbewerb angekurbelt und mehr Transparenz für den Verbraucher auf dem bisher wenig regulierten Finanzdienstleistungsmarkt geschaffen werden,[52] um Angeboten der „schwarzen Schafe“ der Branche einen Riegel vorzuschieben. Im Gegenzug soll redlichen Anbietern die Möglichkeit geboten werden, in fairer Konkurrenz zu den etablierten Global Players zu treten, wenn das Produkt tatsächlich konkurrenzfähig war und vom Verbraucher als ein solches erkannt wird.
b) Die Regulatory Technical Standards (RTS)
Um die technische Seite der Medaille abzudecken, erarbeiteten die Experten der EU-Kommission, sog. Regulatory Technical Standards (RTS)[53], die regelmäßigen Updates unterliegen. Die RTS sind die technischen Rahmendbedingungen des Marktes, die vor allem dazu geschaffen wurden, die sog. Strong Customer Authentication i.S.d. Art. 98 der PSD 2 Richtlinie noch näher zu definieren.[54] Als ein Schlüsselelement der Bestimmungen gilt dabei der Umgang mit dem Thema „Access to Account“, im Fintech-Slang „XS2A“ genannt. Damit ist ein Computerprogramm[55] gemeint, das den Zugriff auf die Daten des Kunden erlaubt und dem Dienstleister eine Möglichkeit verschafft, die Daten auszuwerten, die sein Geschäftspartner in Auftrag gegeben hat.
Der Zugang zum Bank- oder vergleichbaren Konto kann im Sinne der technischen Rahmenbedingungen generell auf zwei Arten erlangt werden – per sog. Screen Scraping Verfahren oder per Schnittstelle, die vom Kontoanbieter speziell zum Zwecke des Datenauslesens zur Verfügung gestellt wird[56].
c) Screen Scraping-Verfahren
Das Screen Scraping-Verfahren umfasst alle technischen Verfahren, gemäß dem die Webseiten der Kontoanbieter nach Daten-Zugangsmöglichkeiten schnell und komprimiert durchsucht werden können.[57] Die einzelnen Webseiten werden dabei mit speziellen Programmen nach bestimmten Parametern durchsucht, analysiert und die Daten abgeglichen – am Ende werden dann entweder die einzelnen gesuchten Datensätze ausgefiltert oder eine Art „Ranking“ erstellt, das im Regelfall nach bestimmten Scoring-Ergebnissen aufgebaut wird.[58]
Obgleich nicht unbedingt der breiten Öffentlichkeit bekannt, hat das Screen Scraping-Verfahren ohne viel Aufhebens bereits Einzug in unser aller Webnutzungsverhalten gehalten. Das plakativste Beispiel hierfür sind die zahlreichen thematischen Angebotssuchmaschinen. Ob Flug-, Hotel-, Urlaubs- oder Immobilienerwerbsprozessoptimierer – man könnte sich fast zur Behauptung versteigern, die Kundenangebote im Netz werden vom Screen Scraping-Verfahren dominiert und bestimmt[59].
d) Application Programming Interface (API)
Die zweite Lösung, die als API-Schnittstelle bezeichnete Zugangsoption, ist die von den Finanzinstituten bevorzugte Möglichkeit.[60]
Über eine API werden Daten in einem standardisierten Format ausgetauscht. Dabei wird eine spezielle Schnittstelle programmiert, die eine Übersetzungs- oder Integrationsfunktion für eine Plattform, im Regelfall eine Webseite, übernimmt.[61] Der Datenaustausch via API ist dabei nicht automatisch verschlüsselt oder gesichert, weshalb in der Regel zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, sodass nur mit passendem Schlüssel der Zugang zur Schnittstelle möglich ist. und der Zugang überwachbar ist, zudem, reglementierbar ist in wessen Hände der Schlüssel gelangt.
6. Rechtliche Diskussion
Die Zulässigkeit von Datenaggretation bzw. Datensammlung ist nur auf den ersten Blick eine scheinbar theoretische Diskussion unter IT-Fachleuten. Die Relevanz der Streitigkeit ist für jedermanns Online-Datennutzung von herausragender Bedeutung – so sehr sogar, dass der BGH bereits in einer bemerkenswert progressiven Entscheidung betreffend Flugvermittlung und -buchung im Internet die rechtliche Zulässigkeit des Screen Scraping-Verfahrens bestätigt hat.[62]
Die Diskussion verdient damit auch aus rechtlicher Sicht eine eingehende Untersuchung. Denn besonders vielschichtig stellt sich die Situation an der Stelle dar, wo die RTS – so wie tatsächlich festgeschrieben – das Screen Scraping per se ab September 2019 verbietet.[63] Interessanterweise schreiben die RTS ebenfalls vor, dass die Banken das Screen Scraping-Verfahren auf Basis der willentlichen Weitergabe der Zugangsdaten an die als „Payment Service Provider“ auftretenden FinTech-Unternehmen gleichzeitig ab dem 13.01.2018 und bis September 2019 nicht verhindern dürfen.[64] Denn solange die entsprechenden API-Schnittstellen bei den Banken nicht auf- bzw. ausgebaut sind, würde dies eine unzulässige Beeinträchtigung der Marktzugangsrechte der Payment Service Provider darstellen.
7. Tatsächliche Hürden in der Umsetzbarkeit
Die Frage, die sich im Zuge der Diskussion aus dem regulatorischen Blickpunkt stellt, ist: unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt soll man heute noch bzw. in der Zukunft dem Verbraucher vorschreiben, die Suche nach einem passenden Flug, Hotel oder Kredit mühsam auf der Seite des individuellen Anbieters einzeln einzugeben, dann möglicherweise ausdrucken oder zu notieren, in einer Excel Tabelle zusammenzuführen, zu vergleichen und dann die Buchungsentscheidung für die optimale Lösung zu treffen?
Auf den Banken- und Finanzsektor übertragen, würde dies auf die Entscheidung hinauslaufen: nutze ich z.B. im Rahmen einer Kreditstrecke bei einem FinTech-Unternehmen die traditionellen Verfahren (im Regelfall über Einholung zahlreicher Auskünfte über den Interessenten per direkter Anfrage) oder greife ich auf die schnelleren Bonitätsbewertungsmethoden zurück, die auf einem Screen Scraping-Verfahren basieren, die mir eine Entscheidung in wenigen Stunden erlauben können? Was kann heute als regulatorisch vertretbar, was als zeitgemäß und was als dem Kunden zumutbar gelten? Belaste ich ihn eher mit zahlreichen bonitätsrelevanten Anfragen oder mit der Bitte der Angabe seiner Online-Zugangsdaten, damit ich (als Bank oder Finanzinstitut) mir meine eigene Meinung über seine Finanzsituation bilden kann.
Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes barg die zuletzt veröffentlichte Version der RTS einiges an Konfliktpotenzial: zum einen wurde hierdurch das bevorstehende Ende von „Screen Scraping“ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuellen Fassung von RTS angekündigt, zum anderen wurde – auf den Gründen der Rechts- und Datensicherheit aufbauend – den FinTech-Unternehmen aufgetragen, ab Inkrafttreten der Vorschriften ausschließlich über die oben erwähnten API – Schnittstellen, die von den Banken und anderen Finanzinstituten fortan zu entwickeln bzw. auszubauen sind, auf die Daten zuzugreifen[65]. Zudem wurde als „Zwischenlösung“ vorgesehen, dass das Screen Scraping-Verfahren bis zum endgültigen Inkrafttreten der RTS erlaubt bleiben soll, was nur bedingt zur Rechtssicherheit auf dem Markt beigetragen hatte.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der aus dem RTS – Text nicht direkt hervorgeht, ist die Komplexität der Entwicklung von API – Schnittstellen, damit diese den regulatorischen und technischen Anforderungen entsprechen und hinreichende Sicherheit für den Zugriff durch die Payment Service Provider sowie für die Dateninhaber bieten.[66] Führt man sich die Anzahl der allein in Deutschland aktiven FinTech-Unternehmen vor Augen (die aktuellen Zahlen bewegen sich – je nach Stand der Untersuchung – in einem Rahmen zwischen 433[67] und 544[68] bis zu 700[69]), so ist die Problematik keinesfalls von geringer Bedeutung.
Auf der Seite der Banken werden sich die Sorgen bezüglich der Pünktlichkeit der Umsetzung der RTS vermutlich in Grenzen halten, schließlich stehen sie in den kommenden Monaten vor mannigfaltigen Herausforderungen, wie insbesondere der Umsetzung der ab Ende Mai 2018 wirksame EU-Datenschutzgrundverordnung[70]. Sollten Drittanbieter nicht, wie von RTS vorgesehen, Zugang zu den Daten ihrer Kunden erhalten können, laufen die Banken jedenfalls kein Risiko, etwaigem Datenmissbrauch Vorschub zu leisten.
Denn dieser Schritt in die Zukunft des Online-Bankings ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben für die IT-Abteilungen eines jeden Finanzinstituts und bedeutet häufig die Notwendigkeit für einen erhöhten Ressourcen- und Planungsbedarf[71]. Die RTS fordern indes, wie bereits erläutert, die ordnungsgemäße Umsetzung der Anforderungen bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Vorgaben. Sollten die API-Schnittstellen zu diesem Termin in der geforderten Qualität nicht zur Verfügung stehen, so bleibt unklar, wie die zahlreichen FinTech-Unternehmen, die auf den Zugang zu den Bankkundendaten angewiesen sind[72], weiterhin ihr Geschäftsmodell im legalen Rahmen betreiben sollen.
8. Fazit – Konkurrenten oder Partner?
Der Finanzplatz Deutschland wird sich in den kommenden Jahren fragen müssen: Banken und FinTech-Unternehmen, wollt ihr Konkurrenten oder Partner bleiben? Kann die Kooperation alleine genügen? Ist der schädigende Wettbewerb um die Kundengunst zu vermeiden und eine produktive Zusammenarbeit möglich?
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Sicht der obersten Hüterin der Rahmenbedingungen der Finanzstabilität, der Deutschen Bundesbank; hierzu darf ein zukunftsweisender Beitrag des Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Dombret[73] zitiert werden:
„Wie könnte Banking 4.0 im Jahr 2025 aussehen? FinTechs können als Konkurrenz, kooperative Partner oder auch als Disruptoren, also als Anbieter eines neuen und im Markt überlegenen Geschäftsmodells in Erscheinung treten, denen die etablierten Banken und Sparkassen mit herkömmlichen Angeboten und bestehender Infrastruktur kaum effektiv begegnen können. Damit stellt sich den Kreditinstituten ohne Frage ein herausforderndes unternehmerisches Umfeld und zwingt sie bereits heute dazu, strategische Entscheidungen zu treffen, um für den künftigen Umgang mit FinTechs gewappnet zu sein.
Hierzu gehört, dass nötige Anpassungsprozesse etwa im Hinblick auf die IT-Infrastruktur, die Produktpalette, die Filial- und Standortstrategie oder auch die Rekrutierung von Mitarbeitern erdacht und konsequent umgesetzt werden. …“
Um das fragile und nur mit viel Mühe zu erreichende Gleichgewicht bei den regulatorischen und marktorientierten Zielen der Banken und Finanzinstitute einerseits und der FinTech-Unternehmen andererseits nicht zu gefährden[74], werden daher die staatlichen Stellen (dies umfasst die EU-Behörden wie BMF, die Bundesbank und die BaFin) überlegen müssen, wie genau die regulatorischen Anforderungen sowohl an den Markt als auch an die traditionellen Bankinstitute und die FinTech-Unternehmen ausgestaltet werden müssen. Interessant zu beobachten ist insbesondere die Rolle des Gesetzgebers in diesem Prozess: so gründete das Bundesministerium für Finanzen im März 2017 den sog. FinTech-Rat, bei dem sich die Wirtschaft und Politik gemeinsam an der Agenda der Digitalisierung von Bank- und Finanzdienstleistungen beteiligen können.[75]
Diese Entwicklung könnte möglicherweise den „Königsweg“ darstellen – mit dem Staat als Zuhörer und Vermittler zwischen konkurrierenden Welten; allerdings ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten dieses Prozesses noch zu früh und die Weichenstellung zu unsicher. Zudem sind auch hierbei zahlreiche Fragen noch zu beantworten: um nur ein Beispiel zu nennen, wie genau muss im Prozess die Fristeneinhaltung definiert und kontrolliert werden – muss darauf geachtet werden, ob die Umsetzungsfristen genau eingehalten werden oder ist eine gewisse „Sollaufschiebung“ bei der Erfüllung der Anforderungen wohl oder übel zu dulden oder vielleicht sogar unvermeidbar?
Die gesamte Branche wartet deshalb bereits jetzt gespannt auf die mögliche Entwicklung in diesen hochkomplexen, unsicheren und doch so spannenden Fragen, die die Zukunft des Bankensektors auf lange Sicht zu bestimmen scheinen.
Wie auch immer die Entscheidungen hierbei ausfallen: ob die behördlichen Hinweise und Feststellungen alleine die wesentlichen Probleme einer vernünftigen Lösung zuführen, darf dabei mit gutem Recht bezweifelt werden.
Denn abgesehen von der zwischenzeitlichen Rechtsunsicherheit, stellt sich von vornherein die Frage nach einem vernünftigen und realistischen Aufsichtsmodell: wer und wie soll z.B. konkret in der Lage sein, realistisch nachzuprüfen, ob der Zugang zu den Daten tatsächlich und ausschließlich per API oder per Screen Scraping erfolgte; und wen soll eine solche Pflicht treffen? Denn was die bankenunabhängigen Finanzdienstleister angeht, die ihr Überleben im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Bankenumwelt sichern wollen, so steht und fällt ihr „Kenne deine Kunden und ihre Interessen von morgen“-Geschäftsmodell meist mit dem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zugang zu den Bankdaten der Endkunden, unabhängig davon, ob sie im Kredit-, Investment oder Transaktionsbereich aktiv sind.
Und die Zulässigkeit dieser technischen Zugangsmöglichkeiten hängt, wie oben erläutert, zuallererst mit der Regulatorik und den Einschränkungen durch die Aufsichtsbehörden zusammen. Die Lösung dieser „Quadratur des Kreises“ im Zusammenhang mit dem Zugang zu den sensiblen Daten – von vielen Quellen wahlweise als „Rohstoff der Zukunft“[76] oder „das Gold des 21. Jahrhunderts“[77] und daher zu Recht vom Gesetzgeber streng bewacht – bezeichnet, wird für viele FinTech-Unternehmen wahrscheinlich die Schwelle zum langfristigen Überleben definieren.[78]
Vermutlich können zufriedenstellende Lösungen ohnehin nur in Kooperation der Marktakteuren erarbeitet werden; Grabenkämpfe helfen dabei nicht unbedingt weiter. Zudem kann die realistische Chance des Markteintritts effizienter agierender FinTech-Anbieter aus dem nahen oder fernen Ausland den Markt innerhalb kurzer Zeit komplett verändern und die hart erarbeiteten Marktpositionen erschüttern.
Kommt man auf die ursprüngliche Ausgangsfrage zurück – nämlich jene, ob die produktive Zusammenarbeit zwischen Banken/Finanzinstituten und FinTech-Unternehmen möglich ist und falls ja, wie – so fällt es schwer, eine eindeutige Antwort zu formulieren. Die Entwicklungen werden v.a. von den Reaktionen der Bankkunden auf das expandierende Angebot der FinTech-Unternehmen abhängen. Eine weitere Entscheider-Rolle bleibt der BaFin und ggf. den hinzugezogenen Interessenverbänden vorbehalten. Die Presseäußerungen gehen bei objektiver Betrachtung relativ stark in eine Richtung: in diejenige einer von der Bankindustrie geäußerten Tendenz hinsichtlich des Niedergangs des „FinTech-Booms“[79] bzw. des Gefahrenpotenzials der FinTech-Unternehmen aufgrund fehlender behördlicher Regulierung.[80]
Ähnlich gerichtete Äußerungen der FinTech-Unternehmen gegenüber der Bankenindustrie scheinen – wenig überraschend – gänzlich zu fehlen. Eine – wenn nicht freundschaftliche, so zumindest kooperative Verbindung – hat, bei Berücksichtigung der beschriebenen Vorteile für beide Seiten, insofern durchaus Aussichten auf Erfolg.
Daher sollte die Diskussion unabhängig von der Beziehung zwischen den Akteuren und der jeweiligen Sicht der regulatorischen Verpflichtungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Akteure vermutlich kooperieren müssen, um sich auf dem Markt behaupten zu können.
Denn so wie der technologische Fortschritt nicht vor dem Bankschalter Halt machen wird, müssen FinTech-Anbieter immer deutlicher zur Kenntnis nehmen, dass gerade das Bankgeschäft zahlreiche Besonderheiten hat. Der Wunsch aller Beteiligten nach einem Dreiklang aus Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Wettbewerb ist im Angesicht der komplexen und sich ständig verändernden Regelungen zwar eine schöne Vorstellung; ob sie sich im Rahmen der gesamteuropäischen Digitalwirtschaft auch problemlos umsetzen lässt, bleibt abzuwarten.
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* Alexander Berstein studierte Jura in Bonn und Cambridge mit anschließendem MBA Studium in den USA, wo er mehrere Jahre bei einem führenden Bankinstitut als Inhouse Jurist tätig war. Aktuell ist er Rechtsanwalt und General Counsel der FinTecSystems GmbH in München. Als ausgewiesener Rechts- und Compliance-Spezialist auf den Gebieten Banking und Kapitalmarktrecht beschäftigt er sich schon seit längerer Zeit mit dem Thema Innovation in der Bankenindustrie.
[1] Im Folgenden wird das Maskulinum verwendet um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen.
[2] Digitalisierung lässt immer mehr Filialen verschwinden, DPA, 8. Oktober 2017, http://www.dw.com/de/digitalisierung-l%C3%A4sst-immer-mehr-bankfilialen-verschwinden/a-40863480 , (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[3] Dazu Seidel, Die Euphorie am Online Banking ist den Deutschen vergangen, Die Welt, 16. Januar 2018, https://www.welt.de/finanzen/article172512081/Girokonto-Deutsche-sind-beim-Online-Banking-skeptisch.html, (zuletzt abgerufen am 16. Januar 2018).
[4] Vgl. dazu Brandt, Deutschland bei Filialdichte im Mittelfeld, 9. Oktober 2017, https://de.statista.com/infografik/11387/bankfilialen-je-10000-einwohner-in-europa, (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018).
[5] Weit über 70% der Bankkunden nutzen bereits die Online-Dienste um ihre Finanzgeschäfte zu erledigen, vgl. Schneider, Handelsblatt, 06. Juni 2011, Deutsche verstehen digitales Banking nicht, http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/bitkom-studie-deutsche-verstehen-digitales-banking-nicht/13693470.html, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[6] Vgl. dazu http://www.toskanaitalien.de/mps-historisches-archiv-bank-siena.
[7] Bezeichnenderweise ist diese weltweit älteste Bank, „Banca Monte dei Paschi di Siena“ seit geraumer Zeit in den Schlagzeilen aufgrund der finanziellen Schieflage, vgl. dazu Schlamp, Bankendämmerung in Italien, Spiegel Online, 22. Dezember 2016, http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/italien-monte-dei-paschi-und-unicredit-geht-das-geld-aus-a-1127002.html (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[8] Der Begriff „Start Up“ bezeichnet ein seit Kurzem existierendes Unternehmen, das – zumindest nach eigener Einschätzung – eine innovative Idee bzw. Wachstumspotenzial im Zusammenhang mit der Entwicklung eines bestimmten Produktes oder eine bestimmte Idee behauptet und dieses Potenzial realisieren möchte, vgl. dazu Gründerszene Lexikon, https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/startup, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[9] Vgl. dazu (mit einem interessanten Vergleich zwischen deutscher und internationaler Szene) https://www.vc-magazin.de/start-up/goldgraeberstimmung-im-bereich-finanztechnologie, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[10] Sogenannte Client Centricity.
[11] Vgl. z.B. https://www.bankundzukunft.de/content/dam/bankundzukunft/de/documents/Projektbeschreibung-Bank-und-Zukunft-2017.pdf, (zuletzt abgerufen am 30. Januar 2018).
[12] Darunter sind systematische, meist automatisierte Prozesse auf dem Gebiet der Anlageberatung zu verstehen, die dem Anleger die Entscheidung abnehmen können, welche Investition zu seiner Anlagestrategie am besten passt, vgl. dazu https://de.scalable.capital/robo-advisor, (zuletzt abgerufen am 16. Januar 2018).
[13] Vgl. Gründerszene Lexikon, https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/fintech (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[14] Vgl. dazu den Blog Eintrag von Smava vom 5. September 2017, https://www.smava.de/blog/smava-aktuell/10-jahre-smava-fintech/ (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[15] Die Studien und Prognosen deuten auf einen möglichen FinTech-Marktanteil von 5,5% bei den Konsumentenkrediten; 2,5% bei Geldanlagen und 0,5% bei Girokonten im Jahre 2020, vgl. dazu eine Studie von Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/531174/umfrage/marktanteile-der-fintechs-in-deutschland-nach-geschaeftsfeldern/, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[16] Vgl. dazu Retail Banking: die Digitale Herausforderung, Studie der Strategieberatung Bain & Company, 2012, http://www.bain.de/Images/Retail_Banking_II_Digitalisierung_ES.pdf, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[17] Vgl. dazu Oberhuber, Die Bank in deiner Tasche, Zeit Online, 1. November 2017, http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-10/fintech-digitalisierung-bankensystem-veraenderung, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[18] Sogenanntes Omnichannel Retailing, vgl. dazu https://de.ryte.com/wiki/Omnichannel_Retailing, (zuletzt abgerufen am 30. Januar 2018).
[19] Vgl. dazu Krah, Junge Bankkunden nutzen gerne Fintech-Services, Springer Professional Online, 2. November 2016, https://www.springerprofessional.de/fintechs/bankvertrieb/junge-bankkunden-nutzen-gerne-fintech-services/11005882, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[20] Dazu eingehend § 2 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen mit Parallelregelungen in anderen Bundesländern.
[21] BVerfG, Beschluss vom 23.09.1994 – 2BvR 1547/85, zu finden z.B. unter https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1994/BVerfG/Haftendes-Eigenkapital-von-kommunalen-Sparkassen-und-Selbstverwaltungsgarantie, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[22] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l26087&from=DE, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[23] Eingehend hierzu Schackmann-Fallis und Weiss, Landesbanken und Sparkassen – die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Bankensektors, 2009, https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/inst/IRP/Bitburger_Gespraeche_Einzeldokumente/BitburgerGespr_2009_I_Schackmann-Fallis__Weiss_85_100_geschuetzt.pdf, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[24] Arne Schulz, Filiale Ade, Deutschland Funk Online, 8. Januar 2018, http://www.deutschlandfunk.de/zukunft-von-sparkassen-filiale-ade.724.de.html?dram:article_id=407841 (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[25] Vgl. dazu, Jeder hat das Recht auf ein Konto, https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-ein-konto-fuer-jedermann.htmlm, (zuletzt abgerufen am 16. Januar 2018).
[26] Dazu z.B. https://www.kontofinder.de/ratgeber/das-jedermann-konto, (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018).
[27] Vgl. dazu Fintechs-Herausforderung und Chance, Wie die Digitalisierung den Finanzsektor verändert, eine Studie von McKinsey Unternehmensberatung, https://www.mckinsey.de/files/160425_fintechs.pdf, (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018).
[28] Gemeint sind Menschen, die mit digitalen Technologien aufgewachsen und gut vertraut sind, vgl. https://de.ryte.com/wiki/Digital_Native (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[29] Vgl. hierzu die Gesetzesbegründung unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/116/1611613.pdf, S. 46ff. (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[30] Zum Verhältnis zwischen Einkommen und Alter vgl. z.B. https://www.gehalt.de/downloads/presse/gehaltsbiografie-2017-studie.pdf, (zuletzt abgerufen am 30. Januar 2018).
[31] Statistisch gesehen ist die Nutzung von Digitallösungen (bspw. Banking Apps) bei unter 45-jährigen deutlich ausgeprägter als bei Menschen über 45, vgl. dazu Keller/Neumann/Pichert, Die Bank 01/2018, S. 62.
[32] Schmid, Banken und FinTechs: Offene Schnittstellen beflügeln die „Coopetition“, Finance Business Next, 24. August 2017, https://www.financebusiness.afb.de/2017/08/24/fintech-bank, (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[33] Schneider, Beim Kredit hört die Freundschaft auf, Handelsblatt Online, 5. September 2017, http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/kooperation-banken-und-fintechs-beim-kredit-hoert-die-freundschaft-auf/20282806.html, (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[34] Habdank, Finance Magazin, Die strategischen Pläne der Banken mit Fintechs, 7. Juni 2016, https://www.finance-magazin.de/banking-berater/banking/die-strategischen-plaene-der-banken-mit-fintechs-1381300 (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[35] Vgl. Reich, Können Banken und Sparkassen überhaupt beim digitalen Marketing der FinTechs mithalten?, IT Finanzmagazin, 30. März 2016, https://www.it-finanzmagazin.de/koennen-banken-und-sparkassen-ueberhaupt-beim-digitalen-marketing-der-fintechs-mithalten-28643, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[36] Als gutes Beispiel aus der Frühzeit der digitalen Marketing-Aktivitäten der Banken kann die aktiv beworbene „Giro sucht Hero“ Kampagne der Sparkassen genannt werden, die noch einigen Lesern in Erinnerung sein durfte, vgl. dazu Horizont vom 9. Februar 2012, http://www.horizont.net/marketing/nachrichten/-Heldensaga-reloaded-Sparkasse-setzt-Giro-sucht-Hero-Kampagne-fort-105630, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[37] Vgl. dazu Schließke, Die Dotcom-Blase, https://finanzkun.de/artikel/die-dotcom-blase/, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[38] Vgl. Maisch und Schneider, Riskanter Fintech-Boom, Handelsblatt Online, 27. September 2017, http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/banken-versicherungen/angst-vor-einer-blase-riskanter-fintech-boom/20378854.html, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018)
[39] Ein sehr gutes Beispiel für eine graduelle Entwicklung eines Finanzinstituts stellt die Berliner Online Bank N26, die sich aus einer App in eine lizenzierte Vollbank entwickelte.
[40] Bei einem Hackathon (ein Mischbegriff aus „Hack“ und „Marathon“) treffen Entwicklerteams aufeinander, um innerhalb von 24 Std. eine Projektlösung zu entwickeln oder ein Produkt zu präsentieren, das auf einen bestimmten Zweck zugeschnitten ist; s. dazu u.a. http://www.nerd-zone.com/hackathon/what-is-hackathon, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[41] Vicari, Herumspinnen ausdrücklich erwünscht, Hannoversche Allgemeine, 5. August 2016, http://www.haz.de/Sonntag/Technik-Apps/Herumspinnen-ausdruecklich-erwuenscht-Hackathons-im-Trend, (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[42] Vgl. dazu Schneider, Beim Kredit hört die Freundschaft auf, Handelsblatt Online, 5. September 2017, http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/kooperation-banken-und-fintechs-beim-kredit-hoert-die-freundschaft-auf/20282806.html, (zuletzt abgerufen am 5. Januar 2018).
[43] Kanning, Banken kämpfen um die Hoheit über ihre Kundendaten, FAZ, 30. August 2016, http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/nachrichten/banken-kaempfen-um-die-hoheit-ueber-ihre-kundendaten-14411606.html (zuletzt abgerufen am 4. Januar 2018).
[44] http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/finanzmaerkte/51718/banken?p=all, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018.
[45] Vgl. dazu http://www.bain.de/Images/Retail_Banking_II_Digitalisierung_ES.pdf, S. 9 (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[46] Vgl. dazu Fintechs-Herausforderung und Chance, Wie die Digitalisierung den Finanzsektor verändert, eine Studie von McKinsey Unternehmensberatung, https://www.mckinsey.de/files/160425_fintechs.pdf, (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018).
[47] Exemplarisch zum Stand der Diskussion Atzler, Fintechs und Banken streiten um Kundenzugang, Handelsblatt Online, 7. Juni 2016, http://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/auslegung-von-psd2-fintechs-und-banken-streiten-um-kundenzugang/19904454.html (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[48] Vgl. z.B. Morgenmagazin-Sendung von ARD/ZDF vom 15.01.2018 bzw. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/was-eu-regel-psd2-im-zahlungsverkehr-fuer-bankkunden-bedeutet-14912865.html (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[49] Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG vom 23.12.2015, Amtsblatt der Europäischen Union L 337, S. 35, abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2366 (zuletzt abgerufen am 5. Januar 2018).
[50] Vgl. dazu https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/der_rechtliche_rahmen.html (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[51] Hervorragend dargestellt unter europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-4961_de.pdf, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[52] Vgl. Wortlaut der Richtlinie, Gründe (5), (6) und (8), S. 2.
[53] https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/payment-services-and-electronic-money/regulatory-technical-standards-on-strong-customer-authentication-and-secure-communication-under-psd2 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[54] Schmid, Banken und FinTechs: Offene Schnittstellen beflügeln die „Coopetition“, Finance Business Next, 24. August 2017, https://www.financebusiness.afb.de/2017/08/24/fintech-bank, (zuletzt abgerufen am 8. Januar 2018).
[55] vgl. Otto, Ri 2017, 24.
[56] Interessant dazu Ohlhausen, Statement zum PSD 2 Streit: „Die EBA liegt falsch – Screen Scraping Verbot benachteiligt FinTechs“, IT Finanzmagazin, 15. Mai 2017, https://www.it-finanzmagazin.de/das-statement-zum-psd2-streit-die-eba-liegt-falsch-screen-scraping-verbot-benachteiligt-fintechs-50072, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[57] Solmecke, Ist Screen Scraping legal? 15. Mai 2013, https://www.wbs-law.de/urheberrecht/ist-screen-scraping-legal-39848, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[58] Mehr zu diesem komplexen technischen Prozess, vgl. https://www.seo-analyse.com/seo-lexikon/s/scraping/, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[59] https://www.seo-analyse.com/seo-lexikon/s/scraping/, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[60] Ohlhausen, PSD 2 ist nun offiziell in Kraft – der große Wurf bleibt aber noch aus, IT Finanzmagazin, 15. Januar 2018, https://www.it-finanzmagazin.de/psd2-ist-nun-offiziell-in-kraft-der-grosse-wurf-bleibt-noch-aus-63898, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[61] Hery-Moßmann, Was ist API? Einfach erklärt, CHIP, 7. Juni 2015, http://praxistipps.chip.de/was-ist-api-einfach-erklaert_41370, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[62] BGH-Urteil vom 30. April 2014 – I ZR 224/12.
[63] Eine gute Übersicht aus „erster Hand“ ist z.B. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-4961_en.htm, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018, zu entnehmen.
[64] Ohlhausen, PSD 2 ist nun offiziell in Kraft – der große Wurf bleibt aber noch aus, IT Finanzmagazin, 15. Januar 2018, https://www.it-finanzmagazin.de/psd2-ist-nun-offiziell-in-kraft-der-grosse-wurf-bleibt-noch-aus-63898, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[65] Eine starke Meinung dazu: Ohlhausen, Statement zum PSD 2 Streit: „Die EBA liegt falsch – Screen Scraping Verbot benachteiligt FinTechs“, IT Finanzmagazin, 15. Mai 2017, https://www.it-finanzmagazin.de/das-statement-zum-psd2-streit-die-eba-liegt-falsch-screen-scraping-verbot-benachteiligt-fintechs-50072, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[66] Dr. Conreder und Prescher, EBA legt Entwürfe für die Anforderungen der PSD 2-API von Banken vor – wenig Licht am Ende des Tunnels? IT Finanzmagazin, 29. August 2016, https://www.it-finanzmagazin.de/eba-legt-entwuerfe-fuer-die-anforderungen-der-psd2-api-von-banken-vor-wenig-licht-am-ende-des-tunnels-35698, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[67] Vgl. dazu http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/2016-11-21-Gutachten-Langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=1, (zuletzt abgerufen am 10 Januar 2018).
[68] https://www.finance-magazin.de/fileadmin/PDF/Studien/FINANCE-FinTech-Studie.pdf, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018), S. 6.
[69] Laude, Comdirect-Studie: der große Fintech-Hype neigt sich dem Ende, Onlinehändler News, 6. Oktober 2017, https://www.onlinehaendler-news.de/handel/studien/30089-comdirect-studie-fintech-hype-ende.html, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[70] Übersichtlich dazu https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge-an-PIs/2016/160909-EU-DS-GVO-FAQ-03.pdf, (zuletzt abgerufen am 15. Januar 2018).
[71] Für mehr Details kann z.B. https://www.ibm.com/support/knowledgecenter/de/SS4SVW_2.0.0/com.ibm.zosconnect.doc/designing/designingapis.html, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018) mit detaillierter Prozessbeschreibung empfohlen werden.
[72] Zu „Kundendaten als Schlüssel zum Erfolg“ (die Analyse der Kundendaten lässt auf die Vorlieben und Prioritäten des Kunden bei den Finanzgeschäften schließen) vgl. oben, S. 6 bzw. die PWC Studie zur Effizienz der Kreditprozesse, https://www.pwc.de/de/pressemitteilungen/2017/effizienz-der-kreditprozesse-2017.pdf, (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018), dort S. 56 ff.
[73] Dr. Dombret, Fintechs-Neue Akteure, Neue Herausforderungen, Gastbeitrag in Frankfurt Main Finance Jahrbuch 2016, 10. Mai 2016, https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Presse/Gastbeitraege/2016_05_10_dombret_jahrbuch.html (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2018).
[74] Vgl. Diedrich, Eine standardisierte API für Banknoten, Heise, 2. Oktober 2017, https://www.heise.de/ix/meldung/Eine-standardisierte-API-fuer-Bankkonten-3846399.html, (zuletzt abgerufen am 5. Januar 2018).
[75] http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/03/2017-03-22-pm-fintech.html;jsessionid=DDAC325F62C6A576AB46A998CDC468AA, (zuletzt abgerufen am 16. Januar 2018).
[76] Vgl. dazu ein Statement der Bundeskanzlerin unter http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalisierung-der-wirtschaft-merkel-daten-sind-der-rohstoff-der-zukunft/12312978.html, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[77] Weidner, Daten sind das neue Gold, Computerwoche, 1. August 2017, https://www.computerwoche.de/a/daten-sind-das-neue-gold,3330102 (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
[78] Vgl. in diesem Zusammenhang – auch mit Hinweis auf die „Dotcom Blase“ – https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/09/22/carsten-maschmeyer-als-untergangs-prophet-fuer-die-fintechs/, (zuletzt abgerufen am 16. Januar 2018).
[79] Dazu: FinTechs: Ist der Boom schon vorbei? Wirtschaftswoche, 6. Oktober 2017, http://www.wiwo.de/erfolg/gruender/fin-techs-ist-der-boom-schon-vorbei/20421346.html, (zuletzt abgerufen am 19. Januar 2018).
[80] Elsner, Streit um FinTech – Regulierung, Capital Online, 26. November 2015, https://www.capital.de/wirtschaft-politik/streit-um-fintech-regulierung, (zuletzt abgerufen am 10. Januar 2018).
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