“If we would guide by the light of reason, we must let our minds be bold.” - Louis D. Brandeis

Über Louis Dembitz Brandeis (1856-1941) wird mitunter behauptet, er habe wohl den besten juristischen Verstand gehabt, den die Vereinigten Staaten je hervorgebracht haben. Als Politikberater, Anwalt und erster jüdischer Richter am Supreme Court of the United States (1916-1939) prägte er neben dem Datenschutz (Right to Privacy) und der Meinungsfreiheit auch die Anfänge des „anti-trusts“, d.h. den Ursprung moderner Kartellrechtsordnungen. Seine Bedeutung endete nicht mit seinem Tod und nicht an den Grenzen der Vereinigten Staaten.

Dem Vordenker Louis Brandeis widmet die Ri das Jahr 2021. In drei Aufsatzwettbewerben dürfen Interessierte Beiträge einreichen, die in der Ri online veröffentlicht und Ende 2021 in einem Sonderband herausgebracht werden sollen.

Wer Louis Brandeis noch nicht kennt, der kann sich z.B. auf der Website der Brandeis University informieren, oder auch in deren Biografie „Justice Louis Dembitz Brandeis: Guided by the Light of Reason“, erstellt und veröffentlicht zur Feier seines 150. Geburtstags, blättern.

Auch wir planen eine feierliche Preisverleihung. Wir werden auf dieser Seite verkünden, wann, wie und wo sie stattfinden soll.

Ri:Call for Papers:
Redefreiheit und Louis D. Brandeis

in Kooperation mit

Der dritte, ebenfalls mit einem Preisgeld von EUR 1.000 dotierte Aufsatzwettbewerb stellt die Frage:

Welche Bedeutung hat die Diskussion in der heutigen, grenzenlos erscheinenden vernetzten Welt?

Sponsor des Preisgelds ist der Harvard Club Rhein-Mein e.V. 

Das CfP-Dokument kann durch Klick auf das nachfolgende Cover heruntergeladen werden:

Ri:Call for Papers:
Datenschutzrecht und Louis D. Brandeis

in Kooperation mit

Der zweite, ebenfalls mit einem Preisgeld von EUR 1.000 dotierte Aufsatzwettbewerb stellt die Frage:

Wie hängen das „Right to Privacy“ von Louis D. Brandeis & Samuel D. Warren und das heutige Datenschutzrecht zusammen?

Sponsor des Preisgelds ist die Kanzlei COT Legal

Das CfP-Dokument kann durch Klick auf das nachfolgende Cover heruntergeladen werden:

Ri:Call for Papers:
Kartellrecht und Louis D. Brandeis

in Kooperation mit

Der erste, mit einem Preisgeld von EUR 1.000 dotierte Aufsatzwettbewerb stellt die Frage:

Was können die Kartellrechtsordnungen diesseits des großen Teichs und in unserer Zeit von Louis Brandeis lernen?

Sponsor des Preisgelds ist die Kanzlei SCHULTERIESENKAMPFF. 

Das CfP-Dokument kann durch Klick auf das nachfolgende Cover heruntergeladen werden:

Ri:Call for Papers:
Teilnahmebedingungen

Was sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen?

  1. Die Verfasser:innen des jeweils besten Beitrags erhalten das ausgewiesene Preisgeld direkt von der Sponsorin. Das Preisgeld überweist die Sponsorin direkt an die Gewinner:innen. Handelt es sich um mehrere Gewinner:innen, müssen sie sich das Preisgeld teilen. Wir weisen darauf hin, dass es sich um ein steuerpflichtiges Einkommen handeln kann.
  2. Bis zum Ablauf des 17. Oktober 2021 bzw. 17. November 2021 im Falle des Wettbewerbs „Redefreiheit“ eingereichte Manuskripte werden bei der Bewertung berücksichtigt. Diese sollten unter Verwendung der E-Mail-Adresse brandeis.cfp@rechtinnovativ.online eingereicht werden.
  3. Ein Wettbewerb findet statt, wenn mindestens 5 Einreichungen erfolgt sind.
  4. Ausgewählt wird der beste Beitrag von einer Jury bestehend aus dem Ri:Herausgeberteam und noch zu verkündenden Dritten. Bewertet wird v.a. nach folgenden Kriterien:
    • Wissenschaftlichkeit und Qualität
    • Bezug zur Ri und aktuellen Themen aus Innovation und Recht
    • Aktualität und Mehrwert.
  1. Die Entscheidungen werden ab dem 15. November 2021 öffentlich bekannt gegeben. Ebenso werden wir alle weiteren Einsendungen öffentlich bekannt geben, die sich für die Ri eignen.
  2. Einreichende räumen der Herausgeberin Claudia Otto ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an dem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in elektronischer Form sowie das Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in internen und externen Datenbanken und zum Verfügbarmachen für die Öffentlichkeit zum individuellen Abruf, zur Wiedergabe auf dem Bildschirm und zum Ausdruck beim Nutzer. Die Rechteeinräumung umfasst außerdem den Ri-Bezug und den Werkcharakter erhaltende Bearbeitung, insbesondere durch Korrektur, Kürzung, und Übersetzung sowie die Befugnis zur Rechteeinräumung gegenüber Dritten.
  3. Einreichende sichern die Verfügungsbefugnis und Freiheit von Rechten Dritter an Text und ggf. enthaltenen Bildern zu.
  4. Ri:Redaktionsmitglieder, Mitarbeiter und Angehörige der Ri:Redaktions- oder Jurymitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: September 2021

Kontakt

Herausgeberin und Rechtsanwältin Claudia Otto steht für Autoren- und Presseanfragen selbstverständlich gerne persönlich über ihre Kanzlei COT Legal zur Verfügung. 

Für Fragen zur Mitgliedschaft ist die Steady Media GmbH bitte direkt zu kontaktieren.

OpernTurm
60306 Frankfurt am Main
Tel: 069 667 748 450

Mail: claudia.otto@cot.legal

oder: claudia.otto@rechtinnovativ.online

Titelbild: © akebonostock via Adobe Stock, #247025128; You’re invited: © Ivan via Adobe Stock, #227898480; Frankfurter Skyline: © Alex Tihonov via Adobe Stock, #65031317

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